- Strafrecht
- Vermögensdelikte
- Betrug, Untreue und ähnliche Delikte
Betrug, § 263 I StGB
1.Verstehen
Betrug, § 263 I StGB
Voraussetzungen des Betrugs im Überblick Prüfungsschema
Objektiver Tatbestand
Täuschung über Tatsachen: Einwirken auf Vorstellungsbild anderer Person, das geeignet ist, Fehlvorstellung zu erzeugen
Kausal verursachter Irrtum: Unrichtige Vorstellung über Tatsachen
Kausal verursachte Vermögensverfügung: Freiwilliges, unmittelbar vermögensminderndes Verhalten
Kausal verursachter Vermögensschaden: Wirtschaftlich wertvolle Vermögenspositionen geschädigt oder gefährdet
Subjektiver Tatbestand
Vorsatz bzgl. objektiver Tatbestandsmerkmale (und Kausalität zwischen ihnen)
Absicht stoffgleicher rechtswidriger Bereicherung
Bereicherungsabsicht: Selbstbereicherungsabsicht oder Drittbereicherungsabsicht, d.h. Absicht, sich selbst oder Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen (auch neben anderen Zielen oder als Zwischenziel)
Stoffgleichheit der Bereicherung und Vorsatz diesbezüglich: Schaden als Kehrseite der Bereicherung
aa) Schaden und Vorteil durch selbe Vermögensverfügung herbeigeführt (Kehrseite des Schadens)
bb) Zuwachs bei Bereichertem unmittelbar aus Vermögen des Geschädigten
Formulierungsbeispiel: „Nach allgemeiner Ansicht muss zwischen Vermögensschaden und Vermögensvorteil Stoffgleichheit bestehen, da es sich (im Gegensatz zur Untreue) um ein Vermögensverschiebungsdelikt handelt.“
Rechtswidrigkeit der Bereicherung und Vorsatz diesbezüglich: Kein fälliger, einredefreier Anspruch auf Vermögensverfügung (insb. zivilrechtliche Anfechtbarkeit)
2.Wiederholen
Was sind die Voraussetzungen des Betrugs?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T spiegelt der H (Mitbewohnerin des O) vor, O habe die Abholung seines Laptops erlaubt. H händigt diesen aus. Welche Aussagen treffen zu?
T fährt an eine videoüberwachte Zapfsäule. Er hat von Anfang an nicht vor zu bezahlen. Während er tankt, wird er vom Kassierer O durch das Fenster aufmerksam beobachtet. T fährt danach ohne zu zahlen weg. Welche Aussagen treffen zu?
T bestellt in einem Luxusrestaurant ein Menü, obwohl er pleite ist. Der erfahrene Kellner O bemerkt Ts heruntergekommene Schuhe und zweifelt stark an dessen Zahlungsfähigkeit. Er hofft jedoch, dass sein Instinkt ihn täuscht oder T von jemandem eingeladen wird, und serviert das Essen. Welche Aussagen treffen zu?
Versicherungsvertreter V vermittelt dem O eine Lebensversicherung. V weiß, dass O den Vertrag nur zum Schein schließt und ihn sofort wegen Täuschung anfechten wird. V reicht den Antrag bei der Versicherung ein, um seine Provision zu erhalten. Welche Aussagen treffen zu?
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