- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Kausalität und objektive Zurechnung
Kausalität
1.Verstehen
Kausalität
Hypothetische Kausalität / Ersatzursachen / Reserveursachen: Tathandlung führt zum Erfolg, andere Ursache (Reserveursache oder Ersatzursache) hätte den Erfolg aber ebenfalls herbeigeführt
Beispiel: z.B. Täter erschießt Opfer, das gerade in sein Auto einsteigen und losfahren will; da eine Autobombe installiert ist, wäre Opfer allerdings ohnehin wenige Augenblicke später gestorben
Problem bei Anwendung der Äquivalenztheorie
Erfolg würde auch eintreten, wenn man die Tathandlung hinwegdenkt
Allerdings nicht der Erfolg in seiner konkreten Gestalt (z.B. Tod durch Erschießen nicht das gleiche wie Tod durch Autobombe)
Verbot der Einbeziehung hypothetischer Kausalverläufe
Erfolg ist durch früheres Ereignis ja bereits endgültig eingetreten, das heißt die andere Handlung kann ihn gar nicht mehr herbeiführen
2.Wiederholen
Liegt Kausalität vor, wenn der Täter den Erfolg verursacht, der Erfolg aber ohnehin durch ein anderes Ereignis eingetreten wäre?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T erschießt O, kurz bevor O in sein Auto einsteigt. Eine in O's Auto installierte Bombe hätte O jedoch ohnehin wenige Augenblicke später getötet. Liegt Kausalität vor?
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