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§ 823 II BGB i.V.m. Schutzgesetz

Schutzgesetz
Aktualisiert vor 7 Tagen

Welche Tatbestandsvoraussetzungen hat der Anspruch aus § 823 II BGB?

Merke

Voraussetzungen

  1. Schutzgesetz verletzt
    • Nach Schutznormtheorie: Rechtsnorm die (auch) Schutz eines Einzelnen bezweckt, Betroffener muss in konkreter Situation von persönlichem und sachlichem Schutzbereich der Norm umfasst sein
    • Auch untergesetzliche Rechtsnormen, § 2 EGBGB

    • M.M.: Verkehrssicherungspflichten als Schutzgesetz i.S.d. § 823 II BGB
      • Wortlaut „Schutzgesetz“; Deliktsrecht gerade kein allgemeiner Vermögensschutz

  2. Rechtswidrigkeit
  3. Verschulden
  4. Schaden, §§ 249 ff. BGB

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Frage 1/2

Der siebzehnjährige A und die siebzehnjährige B, die sich in der Schule kennengelernt haben, geraten auf einer Party in Streit. A schlägt B überraschend ins Gesicht, wodurch B Verletzungen davonträgt und seine Brille zerbricht. Kann B von A Schadensersatz verlangen?

Ja, gem. § 280 I BGB.
Ja, gem. § 823 I BGB.
Ja, gem. § 823 II BGB i.V.m. § 223 StGB.
Nein.
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