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Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug

Abgrenzung zwischen Diebstahl und BetrugBeschlagnahmefälleAbgrenzung zwischen Trickdiebstahl und SachbetrugTrickdiebstahlAbgrenzung zwischen Diebstahl in mittelbarer Täterschaft und SachbetrugLagertheorie
Aktualisiert vor 9 Tagen

Wie grenzt man Diebstahl und Betrug voneinander ab?

Merke

Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug

  • Alternativverhältnis: Diebstahl und Betrug schließen sich gegenseitig aus
  • Abgrenzung danach, ob Fremdschädigung oder Selbstschädigung
    • Entweder Fremdschädigung durch Wegnahme mit Gewahrsamsbruch (dann Diebstahl)
    • oder Selbstschädigung durch Vermögensverfügung (dann Betrug)
  • Fallgruppen: Beschlagnahmefälle, Trickdiebstahl, Abgrenzung zwischen Diebstahl in mittelbarer Täterschaft und Sachbetrug als Dreiecksbetrug
  • Zu diskutieren in der Prüfung der Tathandlung: Wenn man sich im Ergebnis z.B. für einen Diebstahl entscheidet, kann man diesen prüfen und im Rahmen der Wegnahme zum Betrug abgrenzen (Betrug muss dann nicht getrennt geprüft werden)

Wie grenzt man Diebstahl und Betrug in den sog. Beschlagnahmefällen voneinander ab?

Merke

Beschlagnahmefälle: z.B. Täter gibt sich als Ticketkontrolleur aus und beschlagnahmt gültigen Fahrschein des Opfers wegen angeblicher Ungültigkeit

  • Abgrenzungskriterium: Freiwilligkeit der Handlung des Opfers; innere Willensrichtung maßgeblich (egal ob äußerliches Geschehen wie freiwillige Übergabe aussieht oder Duldung der Wegnahme)
    • Diebstahl wenn unfreiwilliges Handeln: Wenn Opfer sich aufgrund der Täuschung in einer Zwangslage sieht ohne Handlungsmöglichkeiten (sich z.B. der staatlichen Gewalt ausgeliefert fühlt)
    • Betrug wenn freiwilliges Handeln: Wenn Opfer Handlungsspielraum sieht
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Wie grenzt man Trickdiebstahl und Sachbetrug voneinander ab?

Merke

Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug

  • Abgrenzungskriterium: Unmittelbarkeit der Vermögensminderung, d.h. ob irrtumsbedingtes Verhalten ohne weitere deliktische Zwischenschritte des Täters zu einer Vermögensminderung bei Opfer führt
    • Trickdiebstahl wenn keine unmittelbare Vermögensminderung: z.B. im Uhrengeschäft täuscht Täter über Zahlungsbereitschaft und bekommt deshalb Uhr ausgehändigt, um sie sich vor dem Laden bei Tageslicht anzusehen, von wo aus er mit der Uhr davonläuft ⇨ Lediglich Gewahrsamslockerung, Opfer hat noch Gewahrsam (Vermögensminderung erst durch Wegrennen)
    • Betrug wenn unmittelbare Vermögensminderung: z.B. im Uhrengeschäft täuscht Täter darüber später am Tag zur Zahlung wiederzukommen und bekommt deshalb Uhr bereits zur Mitnahme ausgehändigt ⇨ Gewahrsamswechsel als unmittelbare Vermögensminderung

Wie grenzt man Diebstahl in mittelbarer Täterschaft und Sachbetrug als Dreiecksbetrug voneinander ab?

Merke

Abgrenzung zwischen Diebstahl in mittelbarer Täterschaft und Sachbetrug als Dreiecksbetrug: Umstritten

  • Befugnis- / Ermächtigungstheorie: Dreiecksbetrug, wenn Verfügender zivilrechtlich befugt oder sich subjektiv dafür hielt
    • Strafbarkeitslücke, wenn Diebstahl an mangelnder Zueignungsabsicht scheitert
  • BGH, Faktische Nähetheorie: Dreiecksbetrug, wenn Gewisse Nähe zum Verfügungsobjekt
    • Bei Diebstahl in mittelbarer Täterschaft muss Werkzeug ebenfalls auf Sache einwirken können
  • Lagertheorie: Dreiecksbetrug, wenn Verfügender im „Lager“/„Machtkreis“ des Geschädigten steht

  • Gleiche Problematik auch bei Dreieckserpressung
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Ziad T.

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