- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Weitere Vertragstypen
Abstraktes Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis, §§ 780, 781 BGB
Abstraktes SchuldversprechenAbstraktes SchuldanerkenntnisSchuldanerkenntnisKausales SchuldanerkenntnisZeugnis gegen sich selbstErklärungen am Unfallort
Aktualisiert vor 8 Tagen
Was versteht man unter einem abstrakten Schuldversprechen und unter einem abstrakten Schuldanerkenntnis? Was für Vorteile haben sie?
Merke
Abstraktes Schuldversprechen und abstraktes Schuldanerkenntnis, §§ 780 f. BGB
- Einseitig verpflichtender Vertrag, der Leistung verspricht bzw. Schuld anerkennt, unabhängig von Schuldgrund (kein Rechtsgrund im Vertrag ersichtlich); z.B. Verpflichtung 1000€ zu schulden, ohne Nennung eines Zwecks; insb. auch irrtümliche Überweisung einer Bank auf Kundenkonto
- Abstraktes Schuldversprechen, § 780 BGB: Leistungsversprechen begründet; z.B. auch Ausstellen eines Schecks
- Abstraktes Schuldanerkenntnis, § 781 BGB: Bereits bestehende Schuld anerkannt
- Vorteile für Gläubiger
- Eigener unverjährter Anspruch unabhängig von weiterhin bestehendem Grundgeschäft
- Urkundenprozess möglich
Kann man ein abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis mündlich abgeben?
Merke
Form
- Grds. Schriftform, §§ 780 I 2, 781 1 BGB
- Wenn schenkweise erteilt notarielle Beurkundung erforderlich, § 518 I 2 BGB: Heilung nach § 518 II BGB möglich durch Erfüllung
Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv
Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik
Muss der Schuldner auf ein abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis leisten, wenn kein Rechtsgrund zugrunde liegt?
Merke
Behaltendürfen bedarf eines Rechtsgrundes: Erfordert wirksame zugrundeliegende Forderung
Wenn kein Rechtsgrund und bereits geleistet: Kondizierbar nach §§ 812 ff. BGB
- Leistung ohne Rechtsgrund, § 812 I 1 Alt. 1 BGB
- Leistung auf einredebehaftete Forderung, §§ 821, 813 BGB, wenn Kondiktionsanspruch verjährt
Wenn kein Rechtsgrund und noch nicht geleistet
- Dolo agit-Einrede, § 242 BGB: Schuldner braucht nicht zu leisten, wenn anschließend wieder kondizierbar
- Nicht, wenn vertraglich abbedungen
- Beweislastumkehr, weil Verpflichteter Fehlen des Rechtsgrundes nachweisen muss
Liegt auch ein abstraktes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis vor, wenn der Schuldgrund im Vertrag erwähnt wird?
Merke
- Kausales Schuldanerkenntnis / deklaratorisches Schuldanerkenntnis / Schuldbestätigungsvertrag (insb. im Wege des Vergleichs): Nicht neue Forderung abstrakt begründet, sondern Inhalt streitiger Forderung konkret festgelegt (z.B. streitige Schuld aus Kaufvertrag auf 1000€ beziffert); angenommen, wenn Schuldgrund erwähnt; praktisch viel häufiger
- Einwendungsverzicht für Einwendungen, die Schuldner bei Abgabe der Erklärung kannte bzw. mit denen er rechnete
- Nicht kondizierbar nach §§ 812 ff. BGB
Ist es als abstraktes Schuldanerkenntnis zu qualifizieren, wenn ein Unfallbeteiligter am Unfallort die Schuld für den Unfall anerkennt?
Merke
- „Zeugnis gegen sich selbst“, insb. Erklärungen am Unfallort: Regelmäßig bloße Wissenserklärungen zur Beweisführung, kein Rechtsbindungswille; z.B. nicht konkrete Forderung übernommen, sondern nur Verantwortlichkeit für Unfall anerkannt
Teste dein Wissen
Frage 1/1
A nimmt bei Darlehensgeber D ein Darlehen i.H.v. 600.000€ auf. Als Sicherheit verlangt D eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Worum handelt es sich?
Um eine persönliche Haftungsübernahme.
Um eine Erklärung, die vor dem Notar abgegeben wird.
Um ein abstraktes Schuldanerkenntnis.
Um ein abstraktes Schuldversprechen.
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht und zum Thema Vertragliche Schuldverhältnisse.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.