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Abstraktes Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis: Persönliche Haftungsübernahme
Persönliche HaftungsübernahmePersönliche Unterwerfungserklärung
Aktualisiert vor 7 Tagen
Was für eine Kreditsicherheit liegt vor, wenn der Schuldner sich beim Notar der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Vermögen unterwirft?
Merke
Persönliche Haftungsübernahme: Abstraktes Schuldanerkenntnis, §§ 780, 781 BGB, als Kreditsicherungsmittel in Höhe der Darlehenssumme
- Regelmäßig als persönliche Unterwerfungserklärung, § 794 I Nr. 5 ZPO: In Form einer notariellen Unterwerfungserklärung (Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung), mit der Sicherungsnehmer in persönliches Vermögen vollstrecken kann
- Insb. häufig zusätzlich zu Sicherungsgrundschuld, mit der nur in das Grundstück vollstreckt werden kann (ggf. in als dingliche Unterwerfungserklärung)
- „[Der Schuldner] übernimmt für sich selbst in Höhe von [300.000 €] die persönliche Haftung.“
- Kein Sicherungsvertrag zur Verknüpfung des Darlehensvertrags und der persönlichen Haftungsübernahme
- Einwände gegen den Darlehensvertrag können (insb. während der Vollstreckung durch Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO) über §§ 812 ff. BGB geltend gemacht werden, insb. § 812 I 2 Alt. 1 BGB: Kondizierbar, wenn Darlehensforderung erfüllt, da Rechtsgrund für Behaltendürfen des Anspruchs aus Schuldanerkenntnis wegfällt
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Frage 1/1
A nimmt bei Darlehensgeber D ein Darlehen i.H.v. 600.000€ auf. Als Sicherheit verlangt D eine Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung. Worum handelt es sich?
Um eine persönliche Haftungsübernahme.
Um eine Erklärung, die vor dem Notar abgegeben wird.
Um ein abstraktes Schuldanerkenntnis.
Um ein abstraktes Schuldversprechen.
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