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Analogie
AnalogieAnalogieschlussPlanwidrige RegelungslückeRegelungslückePlanwidrigkeit
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden
Was versteht man unter einer Analogie?
Merke
Analogie: Erweiterung des Geltungsbereichs einer Norm (entgegen Wortlaut) auf bisher ungeregelte Fälle
- Analogieverbot im Strafrecht zulasten des Beschuldigten (quasi Gegenteil einer teleologischen Reduktion)
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Analogie zulässig?
Merke
Voraussetzungen der Analogie
- Planwidrige Regelungslücke
- Regelungslücke: Sachverhalt nicht unter Norm subsumieren
- Planwidrigkeit der Regelungslücke: Fall vom Gesetzgeber bei der Regelung übersehen
- Regelung bewusst nicht mitaufgenommen in betreffende Norm
- Vergleichbare Interessenslage
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Ziad T.
Jurastudent
Z
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