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Analogie

AnalogieAnalogieschlussPlanwidrige RegelungslückeRegelungslückePlanwidrigkeit
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden

Was versteht man unter einer Analogie?

Merke

Analogie: Erweiterung des Geltungsbereichs einer Norm (entgegen Wortlaut) auf bisher ungeregelte Fälle

  • Analogieverbot im Strafrecht zulasten des Beschuldigten (quasi Gegenteil einer teleologischen Reduktion)

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Analogie zulässig?

Merke

Voraussetzungen der Analogie

  1. Planwidrige Regelungslücke
    1. Regelungslücke: Sachverhalt nicht unter Norm subsumieren
    2. Planwidrigkeit der Regelungslücke: Fall vom Gesetzgeber bei der Regelung übersehen
      • Regelung bewusst nicht mitaufgenommen in betreffende Norm
  2. Vergleichbare Interessenslage
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Ziad T.

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