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Anspruch, Forderung und Verbindlichkeit

AnspruchAnsprücheForderungSchuldVerbindlichkeit
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden

Was versteht man unter einem Anspruch?

Im juristischen Alltag begegnen dir häufig die Begriffe Anspruch, Forderung, Schuld und Verbindlichkeit. Diese Begriffe sind eng miteinander verwandt, bezeichnen aber unterschiedliche Aspekte eines rechtlichen Verhältnisses.

Ein Anspruch ist gemäß § 194 Abs. 1 BGB das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen. Stell dir vor, du schließt mit jemandem einen Kaufvertrag ab. Du als Käufer hast dann gem. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB den Anspruch darauf, dass der Verkäufer dir die Ware übergibt und übereignet. Gleichzeitig hat der Verkäufer gem. § 433 Abs. 2 BGB den Anspruch, dass du den Kaufpreis zahlst. Ansprüche gibt es aber nicht nur im Schuldrecht, sondern auch in anderen Rechtsgebieten, zum Beispiel im Sachenrecht, Familienrecht oder Erbrecht.

Ein besonderes Untergebiet des Anspruchs ist die Forderung. Forderungen sind schuldrechtliche Ansprüche. Das bedeutet, sie entstehen ausschließlich aus einem schuldrechtlichen Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Die eben genannten Ansprüche aus dem Kaufvertrag kann man also auch als Forderung bezeichnen. Bei anderen Ansprüchen, zum Beispiel dinglichen Ansprüchen, spricht man hingegen nicht von Forderungen.

Die Begriffe Schuld und Verbindlichkeit wiederum spiegeln die Kehrseite des Anspruchs wider. Sie bezeichnen die Verpflichtung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Der Verkäufer im Kaufvertrag ist also nicht nur Gläubiger der Kaufpreisforderung, sondern auch Schuldner der Verpflichtung zur Lieferung der Ware. Für die Rückzahlung des geliehenen Geldes bist du Gläubiger der Forderung, aber die andere Person ist Schuldner dieser Verbindlichkeit.

Der Anspruch beschreibt also das Recht des Gläubigers, während Schuld und Verbindlichkeit die Pflichten des Schuldners bezeichnen.

Merke

Anspruch, Forderung, Schuld und Verbindlichkeit

  • Anspruch, legaldefiniert in § 194 I BGB: Recht, von einem anderem ein Tun oder Unterlassen zu verlangen; es gibt z.B. schuldrechtliche Ansprüche (Forderungen), aber z.B. auch sachenrechtliche, familienrechtliche und erbrechtliche Ansprüche
  • Forderung: Schuldrechtlicher Anspruch des Gläubigers ggü. dem Schuldner (nur schuldrechtliche Ansprüche nennt man Forderung, z.B. nicht dingliche Ansprüche)
  • Schuld / Verbindlichkeit: Verpflichtung des Schuldners ggü. dem Gläubiger; Kehrseite einer Forderung
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