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Arten von Qualifikationen
QualifikationQualifiziertes Delikt
Aktualisiert vor 8 Tagen
Was versteht man unter Vorsatzqualifikation und Erfolgsqualifikation? Wie unterscheiden sie sich?
Merke
Arten von Qualifikationen: Vorsatzqualifikation und Erfolgsqualifikation
- Vorsatzqualifikation / Qualifiziertes Delikt / Echte Qualifikation
- Vorsatz auch bzgl. aller Tatbestandsmerkmale der Qualifikation erforderlich
- Beispiel: Gefährliche Körperverletzung mit einer Waffe gem. § 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB ist Vorsatzqualifikation für die Körperverletzung gem. § 223 I StGB, d.h. Vorsatz muss sich auch auf Begehung mittels einer Waffe beziehen, nicht nur auf Verletzung des Körpers
- „Normale“ Form der Qualifikation (wenn keine Erfolgsqualifikation vorliegt)
- Erfolgsqualifikation / Erfolgsqualifiziertes Delikt
- Nur Fahrlässigkeit hinsichtlich qualifizierender Folge erforderlich, § 18 StGB: Vorsatz muss sich nur auf Grunddelikt beziehen, nicht auf qualifizierende Folge
- Als Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination dennoch insgesamt ein Vorsatzdelikt, § 11 II StGB
- Beispiel: Körperverletzung mit Todesfolge gem. § 227 StGB ist Erfolgsqualifikation für die Körperverletzung gem. § 223 I StGB, d.h. Vorsatz muss nicht auf die Tötung eines Menschen beziehen (sonst läge auch bereits ein Totschlag gem. § 212 I StGB vor), nur auf Verletzung des Körpers (hinsichtlich des Tötungserfolgs ist allerdings Fahrlässigkeit erforderlich)
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Frage 1/3
T verletzt O absichtlich mit einem Küchenmesser, um ihn schwer zu verletzen. Welche Schritte sind bei der Prüfung dieser Vorsatzqualifikation zu beachten?
Zuerst wird der objektive Tatbestand des Grunddelikts geprüft.
Zuerst wird der subjektive Tatbestand der Qualifikation geprüft.
Danach wird der objektive Tatbestand der Qualifikation geprüft.
Die Rechtswidrigkeit wird nach der Qualifikation geprüft.
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