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Aufwendung
Was versteht man unter einer Aufwendung?
Was genau verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff der Aufwendung? Der juristische Ausdruck taucht besonders oft auf im Zusammenhang mit Ersatzansprüchen und der Abgrenzung zu anderen Vermögensbegriffen wie Schaden oder Risiko. Um Klarheit zu schaffen, schauen wir uns die wesentlichen Merkmale dieses Begriffs an.
Eine Aufwendung ist ein freiwilliges Vermögensopfer, das erbracht wird, um das Interesse eines anderen zu fördern. Wichtig ist dabei, dass dieses Vermögensopfer nicht durch ein allgemeines Lebens- oder Berufsrisiko gedeckt ist. Es muss also über das hinausgehen, was ohnehin als Teil des täglichen Lebens erwartet werden kann. Wenn jemand zum Beispiel bei Glatteis hinfällt und seine Kleidung dabei beschädigt wird, dann ist das ein typisches Lebensrisiko, keine Aufwendung.
Eine Sonderform der Aufwendung ist die sogenannte Verwendung. Wenn eine Aufwendung einer Sache zugutekommt, spricht man von einer Verwendung. Stell dir vor, du reparierst eine defekte Wasserleitung im Haus deines Freundes und zahlst dafür die Ersatzteile aus deiner eigenen Tasche. Da diese Kosten auf die Sache – die Wasserleitung – ausgerichtet sind, wäre dies eine Verwendung. Merk dir dabei, dass jede Verwendung zugleich auch eine Aufwendung ist, aber eben mit besonderem Fokus auf Sachen.
Aufwendung: Freiwilliges (≠ Schaden) Vermögensopfer (≠ allgemeines Lebens-/Berufsrisiko), das Interesse eines anderen dient
- Aufwendung, die Sachen zugutekommt heißt Verwendung
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Ziad T.
Jurastudent