Logo

Auslegungsmethoden

AuslegungsmethodenAuslegungscanonesGrammatikalische AuslegungSystematische AuslegungErst-Recht-SchlussUmkehrschlussArgumentum ad absurdum
Aktualisiert vor etwa 1 Monat

Welche Methoden gibt es zur Auslegung von Gesetzen?

Wie interpretiert man eigentlich Gesetze richtig? Hier kommen die klassischen Auslegungsmethoden ins Spiel.

Die Auslegungsmethoden, auch Auslegungscanones genannt, gehen auf den berühmten Juristen Friedrich Carl von Savigny zurück und dienen der systematischen Interpretation von Gesetzen. Sie bilden das methodische Rüstzeug für jeden Juristen, um den wahren Gehalt einer Norm zu ermitteln.

Die erste Methode ist die grammatikalische Auslegung, bei der du den Wortlaut der Norm untersuchst. Hier fragst du dich: Was steht da eigentlich geschrieben? Welche Bedeutung haben die verwendeten Begriffe im alltäglichen oder juristischen Sprachgebrauch?

Als zweite Methode folgt die systematische Auslegung, die einen Schritt weiter geht und den Zusammenhang betrachtet, in dem die Norm steht. Du schaust dir den Aufbau und die Struktur des Gesetzes an, den jeweiligen Abschnitt, die Überschrift, vergleichbare Normen und die verwendete Regelungstechnik. Aus dieser systematischen Betrachtung ergeben sich wichtige Schlussfolgerungen.

Als Teil der systematischen Auslegung wendest du verschiedene Argumentationsfiguren an. Da ist zunächst der Erst-Recht-Schluss, lateinisch argumentum a fortiori. Das ist ein logischer Analogieschluss, bei dem eine Behauptung durch eine schon bewiesene stärkere Behauptung bewiesen werden soll. Man unterscheidet dabei zwischen "a maiore ad minus", also vom Größeren auf das Kleinere, und "a minore ad maius", vom Kleineren auf das Größere.

Ebenfalls zur systematischen Auslegung gehört der Umkehrschluss oder Gegenschluss, lateinisch argumentum e contrario, der anders funktioniert: Aus der Nichtregelung eines Sachverhalts wird geschlossen, dass diese Nichtregelung gewollt ist. Er ist das Gegenstück zur Analogie, die angewendet wird, wenn eine Regelungslücke als planwidrig angesehen wird.

Auch das Argumentum ad absurdum, die Schlussfolgerung ins Unsinnige, ist ein Instrument der systematischen Auslegung. Es widerlegt ein Argument durch den Hinweis auf abwegige oder unsinnige Ergebnisse, die sich bei einer bestimmten Auslegung ergeben würden.

Die dritte klassische Auslegungsmethode ist die historische Auslegung, die die Entstehungsgeschichte der Norm untersucht und sie mit früheren Normtexten vergleicht. Dazu gehört auch die genetische Auslegung, die an Dokumente wie Entwurfsbegründungen und Parlamentsreden anknüpft und so die Absichten des Gesetzgebers ermittelt.

Als vierte und letzte Methode gibt es die teleologische Auslegung, die nach dem Sinn und Zweck der Norm fragt. Der Begriff leitet sich vom griechischen "telos" ab und erforscht, welcher Zweck sich allein aus der Norm selbst ergibt, unabhängig von historischen Erwägungen.

Diese vier klassischen Auslegungsmethoden bilden das Fundament jeder juristischen Interpretation und helfen dir dabei, Gesetze sachgerecht anzuwenden.

Merke

Auslegungsmethoden / Auslegungscanones (nach Friedrich Carl von Savigny): Dienen der Interpretation von Gesetzen

  • Grammatikalische Auslegung: Nach Wortlaut
  • Systematische Auslegung: Nach Zusammenhang, Aufbau und Struktur, Abschnitt, Überschrift, vergleichbare Normen, Regelungstechnik
    • Erst-Recht-Schluss (lat.: „argumentum a fortiori“): Logischer Analogieschluss (Größenschluss), bei dem eine Behauptung bewiesen werden soll durch eine schon bewiesene stärkere Behauptung; „a maiore ad minus“; dt.: „vom Größeren auf das Kleinere“) oder „a minore ad maius“ (dt.: „vom Kleineren auf das Größere“)
    • Umkehrschluss / Gegenschluss (lat.: „argumentum e contrario“): Aus der Nichtregelung eines Sachverhalts wird geschlossen, dass diese Nichtregelung gewollt ist (Gegenstück zur Analogie, wenn die Regelungslücke als planwidrig angesehen wird)
    • Argumentum ad absurdum“ (dt.: „Schlussfolgerung ins Unsinnige“: Argument widerlegt durch Hinweis auf abwegige oder unsinnige Ergebnisse
  • Historische Auslegung: Nach Entstehungsgeschichte; Vergleich mit früheren Normtexten
    • Inkl. genetische Auslegung: Anknüpfen an Dokumente wie Entwurfsbegründung und Parlamentsreden
  • Teleologische Auslegung: Nach Sinn und Zweck (lat. „telos“), der sich allein aus Norm selbst ergibt

Was versteht man unter dem Schutzzweck der Norm?

Der Schutzzweck der Norm ist Teil der teleologischen Auslegung des Gesetzes. Dabei geht es um die fundamentale Frage, ob die jeweilige Norm gerade vor genau dem Schaden schützen soll, welchen ein rechtswidriges Verhalten verursacht hat. Mit anderen Worten: Wir fragen uns, ob der eingetretene Schaden in den Schutzbereich der verletzten Rechtsnorm fällt oder ob er außerhalb dessen liegt, was der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift bezweckt hat.

Stell dir vor, jemand überfährt bei Rot eine Ampel und verursacht dadurch einen Unfall. Die Frage nach dem Schutzzweck würde lauten: Soll die Straßenverkehrsordnung gerade vor solchen Unfallschäden schützen? Die Antwort wäre hier eindeutig ja, denn genau solche Verkehrsunfälle will die Ampelregelung verhindern. Anders wäre es, wenn jemand durch das Rotlichtüberfahren eine Minute Zeit spart und dadurch früher zwei Straßen weiter ankommt, wo er einen Fußgänger überfährt. Dieser Schaden liegt außerhalb des Schutzzwecks der Ampelregelung, denn die Verkehrsregel will nicht verhindern, dass Menschen durch Zeitersparnis früher an anderen Orten ankommen und dort Schäden verursachen.

Diese Überlegung zum Schutzzweck fungiert insbesondere im Strafrecht und im Zivilrecht als wichtiges Eingrenzungskriterium bei Kausalität und objektiver Zurechnung. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn sowohl die Äquivalenztheorie als auch die Adäquanztheorie zu unbilligen Ergebnissen führen würden. Während diese Theorien sehr weit gefasste Kausalzusammenhänge bejahen können, hilft der Schutzzweck dabei, die rechtliche Verantwortlichkeit auf das zu begrenzen, was die verletzte Norm tatsächlich verhindern wollte.

Der Schutzzweck der Norm begrenzt also die Haftung auf die Schäden, vor denen die jeweilige Rechtsnorm tatsächlich schützen sollte.

Merke

Schutzzweck der Norm: Teil der teleologischen Auslegung des Gesetzes; Frage, ob Norm gerade vor genau dem Schaden schützen soll, welchen ein rechtswidriges Verhalten verursacht hat

  • Insb. im Strafrecht und im Zivilrecht Eingrenzungskriterium bei Kausalität und objektiver Zurechnung in Fällen, in denen sowohl die Äquivalenztheorie als auch die Adäquanztheorie zu unbilligen Ergebnissen führen

Was versteht man unter dem Begriff „praeter legem“?

Der Begriff „praeter legem", zu Deutsch „außerhalb des Gesetzes", bezeichnet eine Auslegung einer Rechtsnorm, die vom Wortlaut nicht zwingend erfasst ist, aber dazu auch nicht im Widerspruch steht. Es handelt sich also um eine Rechtsfortbildung jenseits des geschriebenen Gesetzestextes, die aber mit dessen Grundgedanken vereinbar bleibt.

Davon abzugrenzen ist die Auslegungcontra legem", also „gegen das Gesetz". Diese liegt vor, wenn eine Interpretation dem Wortlaut direkt widerspricht und ist grundsätzlich unzulässig.

Ein klassisches Beispiel für eine praeter legem entwickelte Rechtsfigur ist der Grundsatz von Treu und Glauben. Dieser wurde von der Rechtsprechung bereits lange vor seiner Kodifikation in § 242 BGB richterrechtlich entwickelt und angewendet. Die Gerichte erkannten das Bedürfnis nach einem solchen Grundsatz, obwohl er im Gesetz noch gar nicht niedergeschrieben war.

Auch im modernen Wirtschaftsrecht finden sich Beispiele für praeter legem entstandene Rechtsinstitute. Der Factoring-Vertrag, bei dem ein Unternehmen seine Forderungen an einen Finanzdienstleister verkauft, ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wird aber von der Rechtsordnung anerkannt. Gleiches gilt für die Sicherungsübereignung, bei der Eigentum zur Kreditsicherung übertragen wird, ohne dass der Besitz wechselt. Beide Vertragstypen haben sich in der Praxis entwickelt und werden von der Rechtsprechung akzeptiert, obwohl sie im BGB nicht explizit vorgesehen sind.

Praeter legem bedeutet also Rechtsfortbildung außerhalb des Wortlauts, aber ohne Widerspruch zum Gesetz.

Merke

Praeter legem (dt.: „außerhalb des Gesetzes“): Auslegung einer Rechtsnorm, die vom Wortlaut nicht zwingend erfasst ist, aber dazu nicht im Widerspruch steht (sonst „contra legem“, dt.: „gegen das Gesetz“); z.B. Grundsatz von Treu und Glauben bereits lange vor Kodifikation in § 242 BGB richterrechtlich entwickelt; z.B. Factoring-Vertrag, Sicherungsübereignung

Logo

Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv

Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Juristisches Allgemeinwissen und zum Thema Arbeit im Gutachten.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+