- Strafrecht
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Beleidigung, § 185 StGB
Beleidigung
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden
Was versteht man unter einer Beleidigung?
Merke
Beleidigung, § 185 StGB: Angriff auf Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung
- Beispiele: z.B. ggf. bereits unaufgefordertes Duzen eines Fremden, z.B. Bezeichnung älterer Person als „Opa“
Wann ist eine Beleidigung vollendet und beendet?
Merke
Vollendung und Beendigung der Beleidigung
- Vollendung und Beendigung nach Kundgabe (es sei denn Kanonade von Beleidigungen als „Dauerbeleidigung“)
- Nach Kundgabe kein gegenwärtiger Angriff mehr (d.h. keine Notwehrlage), es sei denn fortwährende Fortsetzung beleidigender Aussprüche
Sind auch Personengemeinschaften beleidigungsfähig?
Merke
Beleidigungsziel: Nur Personen
- Individualbeleidigung: Einzelne Person („du Arsch“)
- Kollektivbezeichnung: Personengemeinschaften beleidigungsfähig, wenn genau abgrenzbar umschrieben (z.B. „die heute in Deutschland lebenden Juden“), z.B. nicht „die Polizei“, weil zu unbestimmt (mit Blick auf Polizeien verschiedener Nationen, Untergliederungen usw.)
- Je größer Kollektiv, desto schwächer Betroffenheit
- Erkennbar verwendete Individualbeleidigung unter Kollektivbezeichnung, um einzelnes Mitglied zu beleidigen („Soldaten sind Mordbestien“ ggü. einzelnem Soldat) verletzen nur dessen Ehre; wenn überschaubare Gruppe
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Ziad T.
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