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Beleidigung, § 185 StGB
Beleidigung
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Was versteht man unter einer Beleidigung?
Merke
Beleidigung, § 185 StGB: Angriff auf Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung
- Beispiele: z.B. ggf. bereits unaufgefordertes Duzen eines Fremden, z.B. Bezeichnung älterer Person als „Opa“
Wann ist eine Beleidigung vollendet und beendet?
Merke
Vollendung und Beendigung der Beleidigung
- Vollendung und Beendigung nach Kundgabe (es sei denn Kanonade von Beleidigungen als „Dauerbeleidigung“)
- Nach Kundgabe kein gegenwärtiger Angriff mehr (d.h. keine Notwehrlage), es sei denn fortwährende Fortsetzung beleidigender Aussprüche
Sind auch Personengemeinschaften beleidigungsfähig?
Merke
Beleidigungsziel: Nur Personen
- Individualbeleidigung: Einzelne Person („du Arsch“)
- Kollektivbezeichnung: Personengemeinschaften beleidigungsfähig, wenn genau abgrenzbar umschrieben (z.B. „die heute in Deutschland lebenden Juden“), z.B. nicht „die Polizei“, weil zu unbestimmt (mit Blick auf Polizeien verschiedener Nationen, Untergliederungen usw.)
- Je größer Kollektiv, desto schwächer Betroffenheit
- Erkennbar verwendete Individualbeleidigung unter Kollektivbezeichnung, um einzelnes Mitglied zu beleidigen („Soldaten sind Mordbestien“ ggü. einzelnem Soldat) verletzen nur dessen Ehre; wenn überschaubare Gruppe
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Frage 1/9
T stellt sich vor den Soldaten O, der in Uniform auf den Bus wartet. T blickt O tief in die Augen und schreit: „Soldaten sind alle Mörder!“ T will damit gerade den O persönlich treffen. Handelt es sich um eine Beleidigung des O?
Nein, da T eine allgemeine Aussage über eine Gruppe („Soldaten“) trifft.
Nein, O ist nur Repräsentant eines Kollektivs, das nicht beleidigungsfähig ist.
Ja, es liegt eine Individualbeleidigung unter einer Kollektivbezeichnung vor.
Strafbar ist dies nur als Volksverhetzung, nicht als Beleidigung.
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Ziad T.
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