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Beleidigung, § 185 StGB
Was versteht man unter einer Beleidigung?
Die Beleidigung nach § 185 StGB ist definiert als Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung. Das klingt zunächst abstrakt, lässt sich aber gut aufschlüsseln. Ein Angriff auf die Ehre liegt vor, wenn jemand einem anderen gegenüber zum Ausdruck bringt, dass er ihn in seinem personalen Wert herabsetzt. Die Kundgabe bedeutet, dass diese Herabsetzung nach außen erkennbar werden muss – sei es durch Worte, Gesten oder sonstige Handlungen. Dabei unterscheidet man zwei Intensitätsstufen: Die Missachtung bezeichnet eine aktive Herabwürdigung, also das Absprechen von Wert oder Achtung, während die Nichtachtung bereits das bloße Versagen der gebotenen Achtung erfasst, also ein Verhalten, das dem anderen die ihm zustehende Anerkennung vorenthält.
Gerade die Variante der Nichtachtung zeigt, dass die Schwelle zur Beleidigung niedriger liegen kann, als man zunächst denkt. So kann beispielsweise bereits das unaufgeforderte Duzen eines Fremden eine Beleidigung darstellen, weil darin zum Ausdruck kommen kann, dass man dem anderen die gebotene Höflichkeit und den Respekt verweigert. Ebenso kann die Bezeichnung einer älteren Person als „Opa" eine Beleidigung sein, wenn damit eine Geringschätzung zum Ausdruck gebracht wird. Ob im Einzelfall tatsächlich eine Beleidigung vorliegt, hängt natürlich stets vom Kontext und den Umständen ab.
Die Beleidigung nach § 185 StGB ist also der Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung.
Beleidigung, § 185 StGB: Angriff auf Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung
- Beispiele: z.B. ggf. bereits unaufgefordertes Duzen eines Fremden, z.B. Bezeichnung älterer Person als „Opa“
Wann ist eine Beleidigung vollendet und beendet?
Vollendung und Beendigung der Beleidigung fallen zeitlich zusammen: Beide treten nach Kundgabe der ehrverletzenden Äußerung ein. Sobald die Missachtung oder Nichtachtung dem Betroffenen oder einem Dritten gegenüber zum Ausdruck gebracht wurde, ist die Tat also zugleich vollendet und beendet. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn eine regelrechte Kanonade von Beleidigungen vorliegt, die als sogenannte Dauerbeleidigung zu werten ist – hier fallen Vollendung und Beendigung auseinander, weil der rechtswidrige Zustand fortlaufend aufrechterhalten wird.
Aus diesem zeitlichen Zusammenfall ergibt sich eine wichtige Konsequenz für die Notwehr: Nach Kundgabe der Beleidigung liegt kein gegenwärtiger Angriff mehr vor, sodass keine Notwehrlage besteht. Wenn dich also jemand auf der Straße als „Idiot" bezeichnet, ist die Beleidigung in dem Moment vollendet und beendet, in dem du die Äußerung wahrgenommen hast. Du könntest dich danach nicht mehr auf Notwehr berufen, um etwa zurückzuschlagen. Etwas anderes gilt nur bei einer fortwährenden Fortsetzung beleidigender Aussprüche – wenn dein Gegenüber also immer weiter auf dich einschimpft und eine Beleidigung nach der anderen folgt. In diesem Fall dauert der Angriff an, und eine Notwehrlage kann gegeben sein.
Merke dir: Beleidigung ist mit der Kundgabe vollendet und beendet, sodass danach grundsätzlich kein gegenwärtiger Angriff und damit keine Notwehrlage mehr besteht.
Vollendung und Beendigung der Beleidigung
Vollendung und Beendigung nach Kundgabe (es sei denn Kanonade von Beleidigungen als „Dauerbeleidigung“)
Nach Kundgabe kein gegenwärtiger Angriff mehr (d.h. keine Notwehrlage), es sei denn fortwährende Fortsetzung beleidigender Aussprüche
Sind nur Einzelne oder auch Personengemeinschaften beleidigungsfähig?
Die Frage, wer überhaupt Ziel einer Beleidigung sein kann, führt zu einem prüfungsrelevanten Problemfeld. Grundsätzlich gilt: Beleidigungsziel können nur Personen sein. Dabei lassen sich drei wichtige Konstellationen unterscheiden.
Die einfachste Konstellation ist die Individualbeleidigung, bei der sich die ehrverletzende Äußerung gegen eine einzelne Person richtet – etwa wenn jemand zu einem anderen „du Arsch" sagt. Hier ist die Zuordnung der Ehrverletzung zu einem konkreten Betroffenen unproblematisch.
Schwieriger wird es bei der sogenannten Kollektivbezeichnung, also wenn sich eine Äußerung gegen eine Personengemeinschaft richtet. Solche Personengemeinschaften sind grundsätzlich beleidigungsfähig, allerdings nur dann, wenn sie genau abgrenzbar umschrieben sind. Das bedeutet, dass der angesprochene Personenkreis so bestimmt sein muss, dass klar ist, wer gemeint ist. Ein Beispiel für eine hinreichend abgrenzbare Kollektivbezeichnung wäre „die heute in Deutschland lebenden Juden", weil sich dieser Personenkreis eindeutig bestimmen lässt. Dagegen wäre eine Äußerung gegen „die Polizei" zu unbestimmt, um eine Beleidigung zu begründen, denn dieser Begriff ist mit Blick auf die Polizeien verschiedener Nationen, deren Untergliederungen und die Vielzahl der Bediensteten viel zu weit gefasst. Als Faustregel gilt dabei: Je größer das Kollektiv ist, desto schwächer ist die individuelle Betroffenheit des einzelnen Mitglieds.
Eine besondere Konstellation liegt vor, wenn jemand eine Individualbeleidigung unter einer Kollektivbezeichnung verwendet, um damit ein einzelnes Mitglied dieser Gruppe zu beleidigen. Klassisches Beispiel ist die Aussage „Soldaten sind Mordbestien", die gegenüber einem einzelnen Soldaten geäußert wird. In einem solchen Fall wird nicht die Ehre aller Soldaten verletzt, sondern nur die Ehre desjenigen konkreten Soldaten, dem gegenüber die Äußerung fällt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es sich um eine überschaubare Gruppe handelt, sodass der Bezug zum einzelnen Mitglied erkennbar bleibt.
Merke: Beleidigungsfähig sind nur Personen – bei Kollektivbezeichnungen muss die Personengemeinschaft genau abgrenzbar umschrieben sein, und je größer das Kollektiv, desto schwächer die individuelle Betroffenheit.
Beleidigungsziel: Nur Personen
- Individualbeleidigung: Einzelne Person („du Arsch“)
- Kollektivbezeichnung: Personengemeinschaften beleidigungsfähig, wenn genau abgrenzbar umschrieben (z.B. „die heute in Deutschland lebenden Juden“), z.B. nicht „die Polizei“, weil zu unbestimmt (mit Blick auf Polizeien verschiedener Nationen, Untergliederungen usw.)
- Je größer Kollektiv, desto schwächer Betroffenheit
- Erkennbar verwendete Individualbeleidigung unter Kollektivbezeichnung, um einzelnes Mitglied zu beleidigen („Soldaten sind Mordbestien“ ggü. einzelnem Soldat) verletzen nur dessen Ehre; wenn überschaubare Gruppe
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