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Beleidigung, § 185 StGB

Beleidigung
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden

Was versteht man unter einer Beleidigung?

Merke

Beleidigung, § 185 StGB: Angriff auf Ehre durch Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung

  • Beispiele: z.B. ggf. bereits unaufgefordertes Duzen eines Fremden, z.B. Bezeichnung älterer Person als „Opa“

Wann ist eine Beleidigung vollendet und beendet?

Merke

Vollendung und Beendigung der Beleidigung

  • Vollendung und Beendigung nach Kundgabe (es sei denn Kanonade von Beleidigungen als „Dauerbeleidigung“)
  • Nach Kundgabe kein gegenwärtiger Angriff mehr (d.h. keine Notwehrlage), es sei denn fortwährende Fortsetzung beleidigender Aussprüche

Sind auch Personengemeinschaften beleidigungsfähig?

Merke

Beleidigungsziel: Nur Personen

  • Individualbeleidigung: Einzelne Person („du Arsch“)
  • Kollektivbezeichnung: Personengemeinschaften beleidigungsfähig, wenn genau abgrenzbar umschrieben (z.B. „die heute in Deutschland lebenden Juden“), z.B. nicht „die Polizei“, weil zu unbestimmt (mit Blick auf Polizeien verschiedener Nationen, Untergliederungen usw.)
    • Je größer Kollektiv, desto schwächer Betroffenheit
  • Erkennbar verwendete Individualbeleidigung unter Kollektivbezeichnung, um einzelnes Mitglied zu beleidigen („Soldaten sind Mordbestien“ ggü. einzelnem Soldat) verletzen nur dessen Ehre; wenn überschaubare Gruppe
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Ziad T.

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