- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens
Beschuldigter
BeschuldigterBeschuldigtenBeschuldigtemAngeschuldeterAngeklagterSchweigerechtAussageverweigerungsrecht
Aktualisiert vor 8 Tagen
Was versteht man unter einem Beschuldigten?
Merke
Beschuldigter im Strafverfahren: Person, gegen die ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wurde
- Voraussetzungen, dass Person als Beschuldigter gilt: Relevant z.B. im Bereich der Beweisverwertung bzgl. Belehrungspflicht über das Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten
- Materieller Anfangsverdacht (Materieller Begriff)
- Inkulpationswillen: Verfolgerwillen, insb. nicht bei informatorischer Befragung
- Mitbeschuldigter wenn und solange unter selbem Aktenzeichen (AZ) gegen mehrere ermittelt (h.M., formeller Begriff)
- Erscheinungspflicht nur vor Gericht und Staatsanwaltschaft, §§ 163a III, 133 ff. StPO
Wie wird der Beschuldigte in den verschiedenen Verfahrensschritten des Strafverfahrens jeweils technisch bezeichnet?
Merke
Technische Bezeichnungen des Beschuldigten
- Im Ermittlungsverfahren wird Beschuldigter auch technisch als Beschuldigter bezeichnet
- Im Zwischenverfahren wird Beschuldigter technisch als Angeschuldeter bezeichnet
- Im Hauptverfahren wird Beschuldigter technisch als Angeklagter bezeichnet
Muss der Beschuldigte aussagen?
Merke
Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten bei Vernehmung (Schweigerecht): Wegen nemo tenetur-Grundsatz
- Rechtsgrundlage im Ermittlungsverfahren, § 136 I 2 StPO
- Rechtsgrundlage in der Hauptverhandlung, § 243 V StPO
- Belehrungspflicht über das Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten
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Ziad T.
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