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Beschuldigter

BeschuldigterBeschuldigtenBeschuldigtemAngeschuldeterAngeklagterSchweigerechtAussageverweigerungsrecht
Aktualisiert vor 8 Tagen

Was versteht man unter einem Beschuldigten?

Merke

Beschuldigter im Strafverfahren: Person, gegen die ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wurde

  • Voraussetzungen, dass Person als Beschuldigter gilt: Relevant z.B. im Bereich der Beweisverwertung bzgl. Belehrungspflicht über das Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten
    1. Materieller Anfangsverdacht (Materieller Begriff)
    2. Inkulpationswillen: Verfolgerwillen, insb. nicht bei informatorischer Befragung
  • Mitbeschuldigter wenn und solange unter selbem Aktenzeichen (AZ) gegen mehrere ermittelt (h.M., formeller Begriff)
  • Erscheinungspflicht nur vor Gericht und Staatsanwaltschaft, §§ 163a III, 133 ff. StPO

Wie wird der Beschuldigte in den verschiedenen Verfahrensschritten des Strafverfahrens jeweils technisch bezeichnet?

Merke

Technische Bezeichnungen des Beschuldigten

  • Im Ermittlungsverfahren wird Beschuldigter auch technisch als Beschuldigter bezeichnet
  • Im Zwischenverfahren wird Beschuldigter technisch als Angeschuldeter bezeichnet
  • Im Hauptverfahren wird Beschuldigter technisch als Angeklagter bezeichnet

Muss der Beschuldigte aussagen?

Merke

Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten bei Vernehmung (Schweigerecht): Wegen nemo tenetur-Grundsatz

  • Rechtsgrundlage im Ermittlungsverfahren, § 136 I 2 StPO
  • Rechtsgrundlage in der Hauptverhandlung, § 243 V StPO
  • Belehrungspflicht über das Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten
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Ziad T.

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