- Zivilrecht
- Allgemeines Sachenrecht
- Besitz
Besitz, §§ 854 ff. BGB
Besitz
Aktualisiert vor 8 Tagen
Was versteht man unter dem Besitz? Wie unterscheidet er sich vom Eigentum und der Inhaberschaft?
Merke
Besitz, §§ 854 ff. BGB: Grds. tatsächliche Herrschaft über eine Sache
- Eigentum: Rechtliche Herrschaft über eine Sache
- Inhaberschaft: Herrschaft über ein Recht
Welche Formen des Besitzes werden unterschieden? Welche Form ist gemeint, wenn im Gesetz von „Besitz“ die Rede ist?
Merke
Unmittelbarer und mittelbarer Besitz
- Unmittelbarer Besitz, § 854 BGB: Sachherrschaft selbst ausgeübt
- Mittelbarer Besitz, § 868 BGB: Sachherrschaft durch anderen vermittelt
- „Besitz“ i.S.d. Gesetzes meint grds. jede Form des Besitzes (unmittelbarer Besitz und mittelbarer Besitz)
- Ausnahme insb. verbotene Eigenmacht, § 858 BGB: Nur unmittelbarer Besitz
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Frage 1/2
Was beschreibt den Begriff "Besitz"?
Rechtliche Herrschaft über eine Sache.
Tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
Rechtliche Herrschaft über ein Recht.
Ein Synonym für Inhaberschaft.
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Ziad T.
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