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Besitz, §§ 854 ff. BGB

Besitz
Aktualisiert vor 8 Tagen

Was versteht man unter dem Besitz? Wie unterscheidet er sich vom Eigentum und der Inhaberschaft?

Merke

Besitz, §§ 854 ff. BGB: Grds. tatsächliche Herrschaft über eine Sache

  • Eigentum: Rechtliche Herrschaft über eine Sache
  • Inhaberschaft: Herrschaft über ein Recht

Welche Formen des Besitzes werden unterschieden? Welche Form ist gemeint, wenn im Gesetz von „Besitz“ die Rede ist?

Merke

Unmittelbarer und mittelbarer Besitz

  • Unmittelbarer Besitz, § 854 BGB: Sachherrschaft selbst ausgeübt
  • Mittelbarer Besitz, § 868 BGB: Sachherrschaft durch anderen vermittelt
  • Besitz“ i.S.d. Gesetzes meint grds. jede Form des Besitzes (unmittelbarer Besitz und mittelbarer Besitz)
    • Ausnahme insb. verbotene Eigenmacht, § 858 BGB: Nur unmittelbarer Besitz

Teste dein Wissen

Frage 1/2

Was beschreibt den Begriff "Besitz"?

Rechtliche Herrschaft über eine Sache.
Tatsächliche Herrschaft über eine Sache.
Rechtliche Herrschaft über ein Recht.
Ein Synonym für Inhaberschaft.
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