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Betrug: Irrtum im Detail

IrrtumIrrtum bei Zweifeln des Getäuschten
Aktualisiert vor 10 Tagen

Was versteht man unter einem Irrtum beim Betrug?

Merke

Kausal verursachter Irrtum: Unrichtige, nicht wirkliche Vorstellung über Tatsachen

  • Auch „sachgedankliches Mitbewusstsein“ / ständiges Begleitwissen ausreichend: Getäuschter muss Irrtum nicht konkret erfassen; ausreichend, wenn davon ausgeht, dass „alles in Ordnung
  • Auch trotz Zweifeln an der Richtigkeit, wenn Vermögensverfügung dennoch getroffen
  • Menschliche Wahrnehmung der Täuschung erforderlich: z.B. beobachteter Tankvorgang an Selbstbedienungstankstelle
    • Getäuschte Maschine“ ⇨ Computerbetrug, § 263a

Handelt es sich um einen Irrtum, wenn beim Getäuschten Zweifel verbleiben?

Merke

Irrtum bei Zweifeln des Getäuschten: z.B. Zahlungsunfähiger bestellt, Wirt zweifelt an Zahlungsfähigkeit, hofft aber darauf

  • Ausreichend, dass Opfer vorgespiegelte Tatsache für möglicherweise wahr hält
    • Strafrecht schützt auch leichtfertiges Opfer (nicht weniger schutzwürdig)
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Ziad T.

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