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Betrug: Irrtum im Detail
IrrtumIrrtum bei Zweifeln des Getäuschten
Aktualisiert vor 10 Tagen
Was versteht man unter einem Irrtum beim Betrug?
Merke
Kausal verursachter Irrtum: Unrichtige, nicht wirkliche Vorstellung über Tatsachen
- Auch „sachgedankliches Mitbewusstsein“ / ständiges Begleitwissen ausreichend: Getäuschter muss Irrtum nicht konkret erfassen; ausreichend, wenn davon ausgeht, dass „alles in Ordnung“
- Auch trotz Zweifeln an der Richtigkeit, wenn Vermögensverfügung dennoch getroffen
- Menschliche Wahrnehmung der Täuschung erforderlich: z.B. beobachteter Tankvorgang an Selbstbedienungstankstelle
- „Getäuschte Maschine“ ⇨ Computerbetrug, § 263a
Handelt es sich um einen Irrtum, wenn beim Getäuschten Zweifel verbleiben?
Merke
Irrtum bei Zweifeln des Getäuschten: z.B. Zahlungsunfähiger bestellt, Wirt zweifelt an Zahlungsfähigkeit, hofft aber darauf
- Ausreichend, dass Opfer vorgespiegelte Tatsache für möglicherweise wahr hält
- Strafrecht schützt auch leichtfertiges Opfer (nicht weniger schutzwürdig)
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Ziad T.
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