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- Vermögensdelikte
- Betrug, Untreue und ähnliche Delikte
Betrug: Täuschung im Detail
TäuschungTäuschung über Leistungsunfähigkeit oder Leistungswilligkeit bei AustauschverträgenEingehungsbetrugEinlassungsbetrugTäuschung durch Verkauf gestohlener Sache an GutgläubigenTäuschung durch Geltendmachung von nicht zustehenden ForderungenTäuschung im Rahmen von Sportwettenbetrug nach Spielmanipulation
Aktualisiert vor 7 Tagen
Was versteht man unter einer Täuschung beim Betrug?
Merke
Täuschung über Tatsachen: Einwirken auf Vorstellungsbild anderer Person, das geeignet ist, Fehlvorstellung zu erzeugen
- Nicht Wert / Preis selbst (z.B. „besonders preisgünstig“), aber jeder wertbildende Faktor (z.B. Abweichung vom Listenpreis)
- Auch konkludent möglich: Wenn irreführendes Verhalten als stillschweigende Erklärung zu verstehen ist; z.B. Vorspiegelung von Zahlungsbereitschaft beim Vertragsschluss
- Täuschung durch Unterlassen im Rahmen eines Betrugs als Unterlassungsdelikt: Konkludente Täuschung ist aktives Tun und setzt keine Garantenstellung gem. § 13 I StGB voraus
- Auch psychische Zustände als „innere Tatsachen“
Liegt eine Täuschung darin, etwas zu bestellen, was man nicht bezahlen kann oder will?
Merke
Täuschung über Leistungsunfähigkeit oder Leistungswilligkeit bei Austauschverträgen
- Eingehungsbetrug / Einlassungsbetrug: Bei Eingehen eines Vertrages konkludente Erklärung, dass zahlungsbereit, dh zahlungsfähig und zahlungswillig im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ⇨ Täuschung, wenn zu diesem Zeitpunkt unwillig / unfähig
- Beispiel: z.B. Täter bestellt in einem Restaurant ein teures Menü und täuscht Zahlungsfähigkeit vor, obwohl er nicht in der Lage ist zu zahlen
- Beobachteter Tankvorgang an Selbstbedienungstankstelle: Konkludente Täuschung über Zahlungsbereitschaft; kein Diebstahl / Unterschlagung, da ein täuschungsbedingtes „Geben“ und nicht ein „Nehmen“ i.S.e. Gewahrsamsbruchs gewollt (
- Keine Vollendung beim unbeobachteten Tankvorgang: Mangels menschlicher Wahrnehmung im Rahmen des Irrtums nur versuchter Betrug
- Nichtaufdeckung nachträglicher Leistungsunfähigkeit
- Konkludente Erklärung, dass weiterhin zur Zahlung bereit (Täuschung)
- Nicht jede Vertragswidrigkeit Betrug (Strafrecht als ultima ratio); Geschäftsrisiko bei Vorleistendem; Aufklärungspflicht nur in Ausnahmefällen
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Liegt eine Täuschung darin, gestohlene Sachen an Gutgläubige zu verkaufen?
Merke
Täuschung durch Verkauf gestohlener Sache an Gutgläubigen
- Konkludente Täuschung über Verfügungsberechtigung
- Aber kein Vermögensschaden, wenn gutgläubig erworben und marktüblicher Preis (und Prozessrisiko nicht bezifferbar)
- Umtauschen durch Betrug erworbenen Geldes keine Täuschung, da tatsächliche Eigentümerstellung durch Übereignung
Liegt eine Täuschung darin, Forderungen geltend zu machen, die einem nicht zustehen?
Merke
Täuschung durch Geltendmachung von nicht zustehenden Forderungen (Abrechnungsbetrug, Prozessbetrug, Mahnbetrug, Forderungsbetrug)
- Konkludente Täuschung, wenn Nichtexistenz der Forderung bewusst: z.B. Täter beantragt Mahnverfahren, obwohl er weiß, dass ihm Forderung keinesfalls zusteht
Liegt eine Täuschung darin, auf ein manipuliertes Sportereignis zu wetten?
Merke
Täuschung im Rahmen von Sportwettenbetrug nach Spielmanipulation
- Wettender täuscht Wettanbieter mit Abgabe des Wettscheins, dass keine Spielmanipulation: Allgemeine Geschäftsgrundlade, dass Spiel nicht von Wettpartnern manipuliert, daher entsprechende konkludente Täuschung
Wie verhält es sich, wenn eine Provision für ein betrügerisches Geschäft beantragt wird?
Merke
Provision für betrügerisches Geschäft
- Täuschung liegt vor: Da konkludent erklärt, dass unanfechtbarer Vertrag
- Bereicherungsabsicht liegt vor: Keine Selbstbereicherungsabsicht (da Zahlung an Dritten), aber regelmäßig Drittbereicherungsabsicht zugunsten des Provisionsempfängers
Was versteht man unter Betrug in besonders schwerem Fall?
Merke
Betrug in besonders schwerem Fall, § 243 III StGB: Betrug unter besonders schwerwiegenden Umständen
- Besonders schwerer Fall enthält keine Qualifikation, sondern Strafzumessungsregeln
- Strafzumessungsprüfung im Gutachten unter dem Extra-Punkt „Strafzumessung“ nach der Schuld geprüft
- Strafzumessungsregeln werden im Gegensatz zu Qualifikationen nicht in der Überschrift zitiert
- Insb. benannte Regelbeispiele
- Insb. Versicherungsbetrug, § 263 I, III 2 Nr. 5 StGB
- Kein Anspruch auf Leistung der Versicherung, § 81 VVG: Bei persönlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls oder durch Repräsentant (Repräsentant ist, wer aufgrund eines Vertretungsverhältnisses an Stelle des Versicherungsnehmers getreten)
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