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Bewährung
Bewährung
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden
Was versteht man unter Bewährung und welche Regeln musst du kennen?
Merke
Bewährung, §§ 56-58 StGB: Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung
- Vollstreckung der Strafe ausgesetzt für eine bestimmte Zeit unter bestimmten Auflagen und Weisungen (insb. Bewährungshilfe)
- Wichtigste Regelungen
- Freiheitsstrafe unter einem Jahr grds. zur Bewährung ausgesetzt, § 56 I StGB: Wenn Warnfunktion bereits durch Bewährungsstrafe erfüllt (und bei über sechs Monaten, wenn Verteidigung der Rechtsordnung nichts anderes gebietet, § 56 III StGB
- Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden, § 56 II StGB: Unter besonderen Umständen
- Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann grds. nicht zur Bewährung ausgesetzt werden
- Lebenslange Freiheitsstrafe nach fünfzehn Jahren grds. ausgesetzt, § 57a I StGB: Wenn nicht besondere Schwere der Schuld weitere Vollstreckung gebietet
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Ziad T.
Jurastudent
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