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- Beweisführung im Strafverfahren
Beweismittel im Strafverfahren
Beweismittel im StrafverfahrenBeweismittelStrengbeweisStrengbeweisverfahrenBeweismittel des StrengbeweisverfahrensBeweisantrag
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Welche Erkenntnisquellen dürfen im Strafverfahren berücksichtigt werden?
Merke
Beweismittel im Strafverfahren
- In Hauptverhandlung bzgl. Schuldspruch und Strafmaß
- Strengbeweisverfahren: Förmliches Beweisverfahren ausschließlich unter der Berücksichtigung der Beweismittel des Strengbeweisverfahrens
- Außerhalb Hauptverhandlung oder in Hauptverhandlung bzgl. prozessrechtlicher Tatsachen
- Freibeweisverfahren: Alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen
Welche Beweismittel sind im Strengbeweisverfahren zulässig?
Merke
Beweismittel des Strengbeweisverfahrens in der Hauptverhandlung im Strafverfahren
- Persönliche Beweismittel
- Zeugenbeweis, §§ 48 ff. StPO
- Sachverständigenbeweis, §§ 72 ff. StPO
- Parteivernehmung: Auch Einlassungen des Angeklagten berücksichtigt (Aussagen, Geständnis); allerdings nur Beweismittel im weiteren, nicht im prozesstechnischen Sinn
- Sachliche Beweismittel
- Urkundsbeweis durch Verlesung, § 249 I 1 StPO: Nur wenn verlesbarer Inhalt
- Urkunde i.S.d. Aussagedelikte gem. §§ 267 ff. StGB: z.B. Bierdeckel mit Bleistiftstrichen prozessrechtlich nur Augenscheinsobjekt
- Augenscheinsbeweis, §§ 72 ff. StPO
- Eselsbrücke: SAPUZ (Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung, Urkunden, Zeugen)
- Alternative Eselsbrücke: SAUZE (Sachverständige, Augenschein, Urkunde, Zeugen, Einlassung des Angeklagten)
Was versteht man unter einem Beweisantrag?
Merke
Beweisantrag, § 244 III StPO: Antrag der Parteien, die Durchführung eines Beweismittels zu beantragen
- In bestimmten Fällen abzulehnen: Insb., wenn Beweiserhebung unzulässig gem. § 244 III 1 StPO oder ungeeignet oder nur der Prozessverschleppung dienend, § 244 III 2 StPO
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Frage 1/6
In der Hauptverhandlung gegen T soll über dessen Schuld entschieden werden. Der Verteidiger möchte ein WhatsApp-Chat-Protokoll vorlegen, das T entlasten könnte. Welche Aussagen sind richtig?
Das Chat-Protokoll kann als Urkundsbeweis verwertet werden.
WhatsApp-Chats sind nur im Freibeweisverfahren verwertbar.
Die Verlesung setzt voraus, dass ein verlesbarer Inhalt vorliegt.
Elektronische Nachrichten sind grundsätzlich vom Strengbeweis ausgeschlossen.
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Ziad T.
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