- Strafrecht
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- Beweisführung im Strafverfahren
Beweismittel im Strafverfahren
Beweismittel im StrafverfahrenBeweismittelStrengbeweisStrengbeweisverfahrenBeweismittel des StrengbeweisverfahrensBeweisantrag
Aktualisiert vor 7 Tagen
Welche Erkenntnisquellen dürfen im Strafverfahren berücksichtigt werden?
Merke
Beweismittel im Strafverfahren
- In Hauptverhandlung bzgl. Schuldspruch und Strafmaß
- Strengbeweisverfahren: Förmliches Beweisverfahren ausschließlich unter der Berücksichtigung der Beweismittel des Strengbeweisverfahrens
- Außerhalb Hauptverhandlung oder in Hauptverhandlung bzgl. prozessrechtlicher Tatsachen
- Freibeweisverfahren: Alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen
Welche Beweismittel sind im Strengbeweisverfahren zulässig?
Merke
Beweismittel des Strengbeweisverfahrens in der Hauptverhandlung im Strafverfahren
- Persönliche Beweismittel
- Zeugenbeweis, §§ 48 ff. StPO
- Sachverständigenbeweis, §§ 72 ff. StPO
- Parteivernehmung: Auch Einlassungen des Angeklagten berücksichtigt (Aussagen, Geständnis); allerdings nur Beweismittel im weiteren, nicht im prozesstechnischen Sinn
- Sachliche Beweismittel
- Urkundsbeweis durch Verlesung, § 249 I 1 StPO: Nur wenn verlesbarer Inhalt
- Urkunde i.S.d. Aussagedelikte gem. §§ 267 ff. StGB: z.B. Bierdeckel mit Bleistiftstrichen prozessrechtlich nur Augenscheinsobjekt
- Augenscheinsbeweis, §§ 72 ff. StPO
- Eselsbrücke: SAPUZ (Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung, Urkunden, Zeugen)
- Alternative Eselsbrücke: SAUZE (Sachverständige, Augenschein, Urkunde, Zeugen, Einlassung des Angeklagten)
Was versteht man unter einem Beweisantrag?
Merke
Beweisantrag, § 244 III StPO: Antrag der Parteien, die Durchführung eines Beweismittels zu beantragen
- In bestimmten Fällen abzulehnen: Insb., wenn Beweiserhebung unzulässig gem. § 244 III 1 StPO oder ungeeignet oder nur der Prozessverschleppung dienend, § 244 III 2 StPO
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