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Bösgläubigkeit, § 932 II BGB analog

Bösgläubigkeit
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden

Was ist unter „nicht in gutem Glauben“ i.S.d. § 990 I 1 BGB zu verstehen?

Merke

Bösgläubigkeit i.S.d. § 990 I 1 BGB

  • Analoge Anwendung des § 932 II BGB: Guter Glaube an Besitzberechtigung (nicht an Eigentum wie bei § 932 II BGB daher nur analoge Anwendung)

Kann dem Besitzer die Bösgläubigkeit Dritter gem. § 166 I BGB zugerechnet werden?

Merke

Zurechnung Bösgläubigkeit Dritter: § 166 I BGB nicht direkt anwendbar, da Besitzbegründungswille keine Willenserklärung, sondern tatsächlicher Wille

  • M.M.: Stets § 831 BGB
    • Leichte Exkulpationsmöglichkeit über § 831 I 2 BGB
  • h.M.: Wenn Dritter wie Vertreter auftritt, Zurechnung gem. § 166 I BGB analog (⇨ sonst § 831 BGB)
    • Regelungslücke: Zurechnung tatsächlichen Willens nicht im BGB geregelt; planwidrig und vergleichbare Interessenlage, da bei mittelbarem Besitz § 166 I BGB direkt anwendbar (rechtsgeschäftlicher Erwerb)
  • Streitentscheid nur nötig, wenn Exkulpation in Betracht
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Nach welchem Maßstab bestimmt sich, ob ein Minderjähriger bösgläubig sein kann?

Merke

Bösgläubigkeit Minderjähriger

  • h.M.: Differenzierung nach Art der Besitzerlangung
    • Deliktisches Verhalten (Schadensersatzansprüche, im EBV § 990 BGB): Abstellen auf Einsichtsfähigkeit gem. § 828 BGB
    • Rechtsgeschäftsähnliche Handlungen oder Ansprüche (z.B. unwirksamer Vertrag, im EBV §§ 987 ff. BGB) analog § 166 I BGB auf Kenntnis der Eltern
    • Wird vergleichbaren Interessenslagen gerecht

So wie die nachträgliche Kenntnis die Bösgläubigkeit begründet, kann auch die nachträgliche Gutgläubigkeit die Bösgläubigkeit entfallen lassen?

Merke
  • Nachträgliche Heilung der Bösgläubigkeit analog § 990 I 2 BGB möglich, da nachträgliche Kenntnis gem. § 990 I 2 BGB zur Bösgläubigkeit führt
    • Von Gesetzgeber Berücksichtigung nachträglicher Umstände nur in eine Richtung vorgesehen
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Ziad T.

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