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Dauerdelikt
Was versteht man unter einem Dauerdelikt?
Das Dauerdelikt ist ein Tatbestand, der in der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustandes besteht. Typische Beispiele hierfür sind der Hausfriedensbruch nach § 123 StGB und die Freiheitsberaubung nach § 239 StGB.
Beim Dauerdelikt musst du zwischen Vollendung und Beendigung unterscheiden. Die Vollendung tritt bereits mit dem Eintritt eines bestimmten rechtswidrigen Zustands ein. Beim Hausfriedensbruch ist das Delikt also schon vollendet, wenn der Täter widerrechtlich in eine fremde Wohnung eindringt.
Die Beendigung erfolgt hingegen erst mit der Aufhebung dieses Zustands. Beim Hausfriedensbruch bedeutet das: Solange der Täter sich noch in der fremden Wohnung aufhält, ist die Tat zwar vollendet, aber noch nicht beendet. Erst wenn er die Wohnung wieder verlässt, ist das Delikt auch beendet.
Das Dauerdelikt zeichnet sich also dadurch aus, dass zwischen Vollendung und Beendigung eine Zeitspanne liegt, in der der rechtswidrige Zustand aufrechterhalten wird.
Dauerdelikt: Tatbestand, der in der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustandes besteht, z.B. Hausfriedensbruch, § 123 StGB, Freiheitsberaubung, § 239 StGB
- Vollendung bereits mit Eintritt eines bestimmten rechtswidrigen Zustands; z.B. beim Hausfriedensbruch, wenn Täter widerrechtlich in fremde Wohnung ein dringt
- Beendigung erst mit Aufhebung des Zustands; z.B. beim Hausfriedensbruch nicht beendet, bevor fremde Wohnung wieder verlassen
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