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Dauerdelikt
Dauerdelikt
Aktualisiert vor 7 Tagen
Was versteht man unter einem Dauerdelikt?
Merke
Dauerdelikt: Tatbestand, der in der Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustandes besteht, z.B. Hausfriedensbruch, § 123 StGB, Freiheitsberaubung, § 239 StGB
- Vollendung bereits mit Eintritt eines bestimmten rechtswidrigen Zustands; z.B. beim Hausfriedensbruch, wenn Täter widerrechtlich in fremde Wohnung ein dringt
- Beendigung erst mit Aufhebung des Zustands; z.B. beim Hausfriedensbruch nicht beendet, bevor fremde Wohnung wieder verlassen
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Frage 1/1
A dringt unbefugt in die Wohnung von B ein und bleibt dort über mehrere Stunden. Wann ist der Hausfriedensbruchs vollendet und wann beendet?
Vollendet ist das Delikt, wenn A die Wohnung betritt; beendet, wenn A die Wohnung verlässt.
Vollendet ist das Delikt, wenn A die Wohnung betritt; beendet, wenn der Berechtigte B die Wohnung betritt.
Vollendet und beendet ist das Delikt gleichzeitig mit dem Betreten der Wohnung.
Vollendet ist das Delikt, wenn A die Tür öffnet; beendet, wenn A die Wohnung betritt.
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