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Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahl, § 244 I StGB
Diebstahl mit WaffenBandendiebstahlWohnungseinbruchdiebstahlBande
Aktualisiert vor 7 Tagen
Was versteht man unter Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahl?
Merke
Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahl, § 244 I StGB: Qualifikationen des Diebstahls
- Diebstahl mit Waffen, § 244 I Nr. 1 StGB
- Bandendiebstahl, § 244 I Nr. 2 StGB
- Wohnungseinbruchdiebstahl, § 244 I Nr. 3 StGB
Was versteht man unter Diebstahl mit Waffen?
Merke
Diebstahl mit Waffen, § 244 I Nr. 1 StGB: Qualifikation des Diebstahls
- Waffe, § 244 I Nr. 1 lit. a Alt. 1 StGB: Nach Art der Anfertigung nicht nur geeignet, sondern auch allgemein dazu bestimmt, Menschen durch mechanische oder chemische Wirkung körperlich zu verletzen
- Gefährliches Werkzeug, § 244 I Nr. 1 lit. a Alt. 2 StGB
- Definition des gefährlichen Werkzeugs bei der gefährlichen Körperverletzung gem. § 224 I Nr. 2 StGB: Kann nicht herangezogen werden, da bei § 244 StGB keine Verwendung vorausgesetzt
- Eigene Definition im Rahmen des § 244 I Nr. 1 lit. a StGB
- Objektiv allgemein geeignet, erhebliche Verletzungen hervorzurufen
- Subjektiv Verwendungsvorbehalt: Wirkung soll zumindest „notfalls“ auch ausgenutzt werden
- Sonstiges Mittel, § 244 I Nr. 1 lit. b StGB
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Was versteht man unter Bandendiebstahl?
Merke
Bandendiebstahl, § 244 I Nr. 2 StGB: Qualifikation des Diebstahls
- Bande: Zusammenschluss von mind. 3 Personen
- Bande schon bei zwei Personen: Erhöhtes Unrecht nicht durch Mitgliederzahl, sondern erhöhte Gefährlichkeit; kein Unterschied zu zwei Mitgliedern größerer Bande
- Nach sozialem Sprachgebrauch mind. 3; Bande gekennzeichnet durch Fortbestehen nach Ausscheiden eines Mitglieds
Was versteht man unter Wohnungseinbruchdiebstahl?
Merke
Wohnungseinbruchdiebstahl, § 244 I Nr. 3 StGB: Qualifikation des Diebstahls
- Wohnung: Zum Wohnen geeignete Räumlichkeiten (z.B. auch vorübergehend vermietete Hotelzimmer)
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Frage 1/3
T begeht einen Einbruchdiebstahl und findet auf dem Weg nach draußen ein Küchenmesser, das er zur Sicherung der Beute mitnimmt. Erfüllt dies das Qualifikationsmerkmal des gefährlichen Werkzeugs?
Ja, da das Qualifikationsmerkmal auch nach der Vollendung der Tat verwirklicht werden kann.
Nein, das Qualifikationsmerkmal muss vor der Vollendung verwirklicht sein.
Ja, da das Messer die Gefahr während der Tat erhöht.
Nein, da das Messer nicht vor der Tat benutzt wurde.
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