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Drohung
Was versteht man unter einer Drohung?
Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende zumindest Einfluss zu haben vorgibt. Ein Übel ist dabei jede vom Betroffenen als nachteilig empfundene Veränderung der Außenwelt.
Entscheidend ist, dass die Drohung dem Opfer suggerieren muss, dass sie gegebenenfalls auch realisiert wird. Das Opfer soll also davon ausgehen, dass der Drohende sein angekündigtes Verhalten tatsächlich umsetzen könnte und würde.
Davon abzugrenzen ist die vorgetäuschte Drohung. Stell dir vor, ein Kassierer ist in einen fingierten Überfall eingeweiht und weiß genau, dass er nicht wirklich in Gefahr schwebt. In diesem Fall liegt keine echte Drohung vor, weil das vermeintliche Opfer gerade nicht davon ausgeht, dass das angedrohte Übel tatsächlich eintreten könnte.
Drohung: Inaussichtstellen künftigen Übels (d.h. vom Betroffenen als nachteilig empfundene Veränderung der Außenwelt), auf dessen Eintritt der Drohende zumindest Einfluss zu haben vorgibt
- Vorgetäuschte Drohung: z.B. Überfall auf eingeweihten Kassierer, der nicht davon ausgeht, wirklich in Gefahr zu sein
- Drohung muss Opfer suggerieren ggf. auch realisiert zu werden
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T überfällt einen Supermarkt, wobei der Kassierer eingeweiht ist und weiß, dass er nicht wirklich in Gefahr ist. Liegt hier eine strafrechtlich relevante Drohung vor?
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