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Drohung

Drohung
Aktualisiert vor 7 Tagen

Was versteht man unter einer Drohung?

Merke

Drohung: Inaussichtstellen künftigen Übels (d.h. vom Betroffenen als nachteilig empfundene Veränderung der Außenwelt), auf dessen Eintritt der Drohende zumindest Einfluss zu haben vorgibt

  • Vorgetäuschte Drohung: z.B. Überfall auf eingeweihten Kassierer, der nicht davon ausgeht, wirklich in Gefahr zu sein
    • Drohung muss Opfer suggerieren ggf. auch realisiert zu werden

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Frage 1/1

T überfällt einen Supermarkt, wobei der Kassierer eingeweiht ist und weiß, dass er nicht wirklich in Gefahr ist. Liegt hier eine strafrechtlich relevante Drohung vor?

Ja, weil T dem Kassierer mit einem Übel gedroht hat.
Nein, weil der Kassierer nicht wirklich davon ausgeht, dass die Drohung realisiert wird.
Ja, weil jede Drohung strafbar ist, unabhängig von der Wahrnehmung des Opfers.
Nein, weil T kein echtes Übel in Aussicht gestellt hat.
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Ziad T.

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