- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, §§ 987 ff. BGB
Eigentümer-Besitzer-VerhältnisEBV
Aktualisiert vor 8 Tagen
Was versteht man unter einem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis?
Merke
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), §§ 987 ff. BGB: Rechtsbeziehung zwischen Eigentümer und personenverschiedenem Besitzer ohne Recht zum Besitz
Was sind die Voraussetzungen für das Vorliegen eines EBV?
Merke
Voraussetzungen des EBV
- EBV besteht soweit Vindikationslage gem. §§ 985, 986 I BGB vorliegt, d.h. soweit Herausgabeanspruch nach § 985 BGB (Kondiktion)
Was bezwecken die Regelungen im EBV?
Merke
Zweck der §§ 987 ff. BGB
- Schutz des Eigentümers im Hinblick auf Herausgabe, Kompensation von Nutzungen und Schäden
- In erster Linie Privilegierung des redlichen Eigenbesitzers (gutgläubig und unverklagt): Schutz von Besitzern, die sich für Eigentümer halten (und halten dürfen)
- Durch Sperrwirkung des EBV, § 993 I BGB a.E.
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Frage 1/5
Dieb D stiehlt das Fahrrad des A und veräußert es an den gutgläubigen B. Als B das Fahrrad nicht mehr gefällt, entsorgt er es in einer Schrottpresse. Kann A von B Schadensersatz verlangen?
Ja, gem. § 989 BGB.
Ja, gem. §§ 989, 990 BGB
Ja, gem. § 823 I BGB.
Nein.
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