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Eigentum mehrerer Personen
MiteigentumBruchteilseigentumBruchteilGesamthandseigentumGesamthand
Aktualisiert vor 8 Tagen
Wie verhält es sich, wenn mehrere Personen Eigentum an einer Sache haben? Welche Formen des Eigentums mehrerer werden Unterschieden?
Merke
Eigentum mehrerer Personen
- Miteigentum / Bruchteilseigentum, §§ 1008-1011 BGB: Steht Teilhabern zu Bruchteilen zu, z.B. Eheleute erwerben Grundstück zu je ½
- Inhaber bilden Bruchteilsgemeinschaft gem. § 741 ff. BGB
- Jeder kann über seinen Anteil verfügen, § 747 BGB
- Nur gemeinschaftlich können sie über Gegenstand im Ganzen verfügen, § 747 2 BGB
- Gesamthandseigentum: Steht Gesamthand ungeteilt zu; z.B. bei Personengesellschaften, Erbengemeinschaft, ehelicher Gütergemeinschaft; z.B. Eheleute erben Grundstück zu je ½ (⇨ Erbengemeinschaft)
- Inhaber können nur gemeinschaftlich verfügen
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Frage 1/1
A und B erwerben ein Grundstück zu je ½. Sie wollen nun wissen, wie sie über das Grundstück verfügen können.
Sie bilden eine Bruchteilsgemeinschaft.
Jeder kann allein nur über seinen Anteil verfügen.
Es handelt sich um Gesamthandseigentum.
Sie können nur gemeinschaftlich über das Grundstück verfügen.
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Ziad T.
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