- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Schuldverhältnis
Einfacher Schadensersatz neben der Leistung, § 280 I BGB
Einfacher Schadensersatz neben der Leistung
Aktualisiert vor 8 Tagen
In welchen Fällen besteht ein einfacher Schadensersatzanspruch neben der Leistung?
Merke
Einfacher Schadensersatz neben der Leistung, § 280 I BGB: Wenn Interesse an geschuldeter Leistung noch besteht
- Verletzung von Schutzpflicht, § 241 II BGB: z.B. Maler beschädigt bei der Arbeit Möbel
- Stattdessen auch Schadensersatz statt Leistung gem. §§ 280 I, III, 282 BGB möglich, wenn Schutzpflichtverletzung so gravierend, dass Hauptleistung nicht mehr zumutbar
- Schlechtleistung: Endgültig eingetretener Begleit- / Mangelfolgeschaden (z.B. wegen Bremsdefekt Rosen im Blumenbeet überfahren; Recht auf Nacherfüllung bzgl. Bremsen und daneben Ersatz für Rosen), wenn Rechtsgüter des Käufers (Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum) durch mangelhafte Sache verletzt
- Schaden theoretisch behebbar: z.B. Mangelschaden ⇨ Schadensersatz statt Leistung, §§ 280 I, III, 281 BGB
- Nutzungsausfallschaden: Sache bis zur erfolgreichen Nacherfüllung nicht nutzbar
- Außer wenn Rücktritt gem. §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V BGB ⇨ dann Schadensersatz statt Leistung
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Frage 1/3
Maler M soll das Haus des A streichen. Beim Betreten des Grundstücks trampelt er unachtsam durch ein Blumenbeet und verursacht dabei einen Schaden i.h.v. 100€. Welche Schadensersatzanspruchsgrundlage ist einschlägig?
§ 280 I BGB
§§ 280 I, III, 281 BGB
§§ 280 I, III, 282 BGB
§§ 280 I, III, 283 BGB
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