- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Geschäftsführung ohne Auftrag
Einzelfälle
Aktualisiert vor 8 Tagen
Liegt eine GoA vor bei Polizei- und Feuerwehreinsätzen, Erfüllung entgeltlicher oder unerkannt nichtiger Verträge oder bei gewerblichen Erbensuchern?
Merke
Einzelfälle
- Wenn abschließende öffentlich-rechtliche Regelung zur Kostenerstattung, z.B. Polizei, Feuerwehr
- Keine GoA, da abschließend im öffentlichen Recht geregelt: z.B. Abrechnung eines Polizeieinsatzes ausschließlich nach Polizeirecht, nicht über GoA
- Erfüllung eigener Verpflichtung bei wirksamem entgeltlichem Vertrag, z.B. Abschleppunternehmer wird beauftragt, störendes Fahrzeug zu entfernen
- Keine GoA, da kein Fremdgeschäftsführungswille: Abrechnung nur mit Vertragspartner, nicht über GoA z.B. mit Halter des abgeschleppten Fahrzeugs
- Erfüllung vermeintlicher eigener Verpflichtung bei unerkannt nichtigem Vertrag (⇨ kein vertraglicher Entgeltanspruch): z.B. Übereignung der Kaufsache an unerkannt Geisteskranken
- Keine GoA, da kein Fremdgeschäftsführungswille: Rückabwicklung nur über Bereicherungsrecht
- Rspr.: Anspruch aus GoA vorrangig vor Bereicherungsrecht, Fremdgeschäftsführungswillevermutet trotz irriger Annahme zur Leistung verpflichtet zu sein
- Vermeintliche Erfüllung alleinige Motivation; Bereicherungsrecht für Rückabwicklung nichtiger Verträge spezieller
- h.L.: Kein Fremdgeschäftsführungswille ⇨ nur (schwächeres) Bereicherungsrecht
- Gewerblicher Erbensucher: „Erbensucher“ Versuchen nach Erbfallanzeigen des Nachlassgerichtes die gesetzlichen Erben eines Erblassers herauszufinden und verlangen von diesen dann einen bestimmten Prozentsatz des Nachlasswertes als Vergütung für ihre Tätigkeit
- Kein „automatischer“ Vertragsschluss, wenn gefundener Erbe keinen Vertrag mit Erbensucher schließt und trotzdem durch Hinweis des Erbensuchers den Erblasser findet
- Keine GoA, da GoA keine „Vertragsfalle“ (keine Pflicht zur Vergütung ungefragt überlassener Informationen)
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Frage 1/1
A und B besitzen zwei benachbarte Ferienwohnungen. Sie haben die Wohnungsschlüssel ausgetauscht, damit sie im Bedarfsfall füreinander einspringen können. Insgeheim kann B den A nicht leiden und möchte nur sein Schlechtes. Eines Tages erhält B die Mietanfrage des C für ihre Wohnung in einem Zeitraum, da diese bereits vermietet ist. C beauftragt sie daraufhin gegen ein Entgelt i.H.v. 500€, ihr eine vergleichbare Ferienwohnung zu besorgen. A sucht schon lange nach Mietern. B vermietet dessen Ferienwohnung an C. Um dem C die Schlüssel zu bringen, entstehen ihr Fahrtkosten. Kann sie dafür von A Ersatz verlangen?
Ja.
Nein.
Es handelt sich um eine unechte GoA.
Es sind keine Ansprüche aus den §§ 677 ff. BGB entstanden.
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