Logo

Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB

Erpresserischer Menschenraub
Aktualisiert vor 19 Tagen

Was versteht man unter erpresserischem Menschenraub?

Merke

Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB: Entführen oder Sich-Bemächtigen einer Person, um eine Erpressung zu begehen

  • Zielt auf Bereicherung ab: Ausnutzung der Bemächtigungslage zu einer Erpressung
  • Beispiel: z.B. Täter entführt das Opfer und verlangt von dessen Familie ein hohes Lösegeld für die Freilassung
  • Schutzzweck: Körperliche Unversehrtheit, Willensfreiheit, Vermögen und typische Gefahren im Zusammenhang mit Entführung

Was sind die Voraussetzungen des erpresserischen Menschenraubs?

Merke

Voraussetzungen des erpresserischen Menschenraubs

  • Entführen: Unterwirft Opfer Ortsveränderung
  • Sich-Bemächtigen: Physische Herrschaft über Opfer

Teste dein Wissen

Frage 1/3

T dringt bewaffnet in die Villa des O ein, überwältigt ihn im Wohnzimmer und fesselt ihn an einen schweren Eichenstuhl. Ohne den Raum je zu verlassen, ruft T die Ehefrau des O an und fordert unter Androhung von Os Tod eine Million Euro. Welche Aussage ist zutreffend?

Da keine Ortsveränderung stattfindet, liegt kein erpresserischer Menschenraub vor.
T hat den Tatbestand verwirklicht.
§ 239a StGB setzt zwingend ein Entführen (Verschleppen) voraus.
T nutzt die geschaffene physische Herrschaft gezielt zur Erpressung aus.
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Nichtvermögensdelikte.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+