Logo

Erpressung, § 253 I StGB

ErpressungGewalt bei der ErpressungDreieckserpressung
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden

Was versteht man unter Erpressung?

Merke

Erpressung, § 253 I StGB: Erwirken eines Vermögensvorteils durch Gewalt oder Drohung, um Opfer zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu zwingen

  • Beispiel: z.B. Täter droht, das Auto des Opfers zu beschädigen, wenn das Opfer ihm nicht die Geldbörse aushändigt
  • Form der Nötigung
  • Schutzzweck: Freiheit der wirtschaftlichen Dispositionen, d.h. Vermögen und Willensfreiheit

Was sind die Voraussetzungen der Erpressung?

Merke

Voraussetzungen der Erpressung

  1. Objektiver Tatbestand
    1. Qualifiziertes Nötigungsmittel
      • Gewalt: Zumindest mittelbare Zwangswirkung; was genau Gewalt bei der Erpressung voraussetzt ist umstritten
      • Drohung mit empfindlichem Übel
    2. Kausal verursachte Vermögensverfügung
    3. Kausal verursachter Vermögensnachteil: Wie Vermögensschaden beim Betrug
  2. Subjektiver Tatbestand
    1. Vorsatz bzgl. aller objektiven Tatbestandsmerkmale
    2. Finalzusammenhang: Nötigung zum Zwecke der Vermögensverfügung
    3. Absicht stoffgleicher rechtswidriger Bereicherung wie beim Betrug
  3. Rechtswidrigkeit
    1. Allgemeine Rechtfertigungsgründe
      • Verwerflichkeit erst nach Rechtfertigungsgründen prüfen, da gerechtfertigte Nötigung nie verwerflich
    2. Verwerflichkeit, § 253 II StGB
      • Wie bei Nötigung gem. § 240 II StGB
      • Rechtswidrigkeit bei der Erpressung ausnahmsweise nicht durch Tatbestandsmäßigkeit indiziert, § 253 II StGB: Verwerflichkeit muss positiv festgestellt werden
Logo -

Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv

Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik

Erfasst der Gewaltbegriff der Erpressung auch vis absoluta?

Merke

Gewalt bei der Erpressung

  • Umstritten, ob Erpressung auch vis absoluta umfasst oder nur vis compulsiva in Form freiwilliger Vermögensverfügung
    • h.M.: Erforderlichkeit von vis compulsiva in Form freiwilliger Vermögensverfügung
    • Rspr., M.M.: Nicht nur Vermögensverfügung, sondern jedes Opferverhalten umfasst
      • Gewaltsame Gebrauchsanmaßung (die bewusst nicht vom Tatbestand des Raubes erfasst ist) würde so zum Verbrechen heraufgestuft, was dem Wille des Gesetzgebers zuwiderläuft (lässt sich am Tatbestand des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs erkennen)

Wie verhält es sich bei der Erpressung, wenn der Genötigte und der geschädigter Vermögensinhaber nicht identisch sind?

Merke

Dreieckserpressung: Genötigter und geschädigter Vermögensinhaber nicht identisch (personenverschieden)

  • Gleiche Problematik wie beim Dreiecksbetrug und der Abgrenzung zwischen Diebstahl in mittelbarer Täterschaft und Sachbetrug als Dreiecksbetrug
  • Lagertheorie: Dreieckserpressung erfordert, dass Verfügender im „Lager“ oder „Machtkreis“ des Geschädigten steht (umstritten)
Logo

Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv

Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Vermögensdelikte.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+