- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
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Fahrlässiges Delikt
Fahrlässiges DeliktFahrlässigkeitsdeliktFahrlässige Begehung
Aktualisiert vor 12 Tagen
Was versteht man unter einem fahrlässigen Delikt? Ist das fahrlässige Delikt strafbar?
Merke
Fahrlässiges Delikt / Fahrlässigkeitsdelikt: Tatbestand nicht vorsätzlich, aber mit Fahrlässigkeit verwirklicht, d.h. ungewollte Verwirklichung des Tatbestandes durch eine pflichtwidrige Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
- Nur strafbar, wenn Fahrlässigkeitstatbestand ausdrücklich gesetzlich normiert, § 15 StGB
- Falls kein Fahrlässigkeitsdelikt normiert (z.B. kein fahrlässiger Betrug) sollten keine Ausführungen dazu gemacht werden
- Beim Fahrlässigkeitsdelikt nie Mittäterschaft, § 25 II StGB, da ohne Vorsatz kein gemeinsamer Tatentschluss
Wie lautet das Prüfungsschema beim fahrlässigen Delikt?
Merke
Prüfungsschema beim fahrlässigen Delikt
- Tatbestand
- Erfolg
- Tathandlung objektive Sorgfaltspflichtverletzung: Außerachtlassen im Verkehr erforderlicher Sorgfalt
- Kausalität
- Objektive Zurechnung, wenn Pflichtwidrigkeitszusammenhang: Erfolg beruht gerade auf Sorgfaltspflichtverletzung
- Objektive Voraussehbarkeit des Kausalverlaufs und Erfolgseintritts: Was besonnener, gewissenhafter Rechtsteilnehmer aus Rechtskreis des Täters in Rechnung gestellt hätte
- Schutzzweckzusammenhang: Verletzte Norm muss zumindest mitbezwecken, dass Erfolgseintritt verhindert; z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung in Stuttgart schafft nicht rechtlich relevante Gefahr für Unfall in Tübingen
- Erfolg wäre bei pflichtgemäßem Alternativverhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeblieben
- Rechtswidrigkeit
- Schuld: Subjektive Fahrlässigkeit, individuelles Können
- Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung: Subjektive Fähigkeit, Sorgfalt zu erfüllen
- Subjektive Voraussehbarkeit der Tatbestandsverwirklichung
- Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
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Frage 1/1
T fährt in einer 30er-Zone mit 50 km/h und übersieht dabei den Fußgänger O, den er anfährt. Welche Aussagen treffen zu?
T hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen.
T ist strafbar, weil er vorsätzlich handelte.
T ist nicht strafbar, da es kein vorsätzliches Delikt war.
T ist nicht strafbar, da kein Fahrlässigkeitsdelikt normiert ist.
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