- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Vorsatz und Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit
FahrlässigkeitUnbewusste FahrlässigkeitBewusste Fahrlässigkeit
Aktualisiert vor 11 Tagen
Was versteht man unter Fahrlässigkeit?
Merke
Fahrlässigkeit: Pflichtwidrige Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, zu der Täter nach persönlichen Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist
- Unbewusste Fahrlässigkeit: Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung nicht erkannt
- Bewusste Fahrlässigkeit (lat. „luxuria“): Hält Tatbestandsverwirklichung zwar für möglich, vertraut aber darauf, dass sie nicht eintreten werde (Täter sagt sich „Wird schon gut gehen“)
- Dolus eventualis: Gefahr des Erfolgseintritts erkannt, ernst genommen und billigend in Kauf genommen (Täter sagt sich „Na wenn schon“); Abgrenzung zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit im Detail umstritten
- Fahrlässige Tat nur strafbar, wenn Fahrlässigkeitsdelikt ausdrücklich gesetzlich normiert, § 15 StGB
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Frage 1/3
T plant, O mit einem vergifteten Kuchen zu töten, entscheidet sich dann aber während dem Backen spontan dazu, das Gift nicht in den Kuchen zu geben, weil er Mitleid hat. Ohne es zu bemerken schüttet er das Gift versehentlich doch in den Kuchen. O stirbt. Hat T den subjektiven Tatbestandes des Totschlags erfüllt?
Ja, weil T den Vorsatz hatte, O zu vergiften, bevor er sich umentschieden hat.
Nein, weil T während der Tat keinen Vorsatz mehr hatte, O zu vergiften.
Ja, weil T genau seinen Plan verwirklicht hat, den O mit einem vergifteten Kuchen zu töten.
Nein, weil T versehentlich handelte.
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Ziad T.
Jurastudent
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