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Fahruntauglichkeit

FahruntauglichkeitFahruntüchtigkeitFahrtüchtigkeitAbsolute FahruntauglichkeitRelative Fahrtuntauglichkeit
Aktualisiert vor 7 Tagen

Was versteht man unter Fahruntauglichkeit?

Merke

Fahruntauglichkeit / Fahruntüchtigkeit: Zustand, in dem jemand aufgrund von Alkohol, Drogen oder anderer körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen

  • Absolute Fahruntauglichkeit: 1,1 ‰ BAK
  • Relative Fahruntauglichkeit: 0,3 ‰ BAK
  • Reihenfolge der Prüfung: Zunächst absolute Fahruntauglichkeit prüfen und wenn sie nicht vorliegt, relative Fahruntauglichkeit
  • Relevanz insb. bei Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c I Nr. 1 StGB und Trunkenheit im Verkehr gem. § 316

Was versteht man unter absoluter Fahruntauglichkeit?

Merke

Absolute Fahruntauglichkeit: Aufgrund hohen Blutalkoholgehalts oder aufgrund des Konsums bestimmter Drogen als rechtlich unfähig angesehen wird, ein Fahrzeug sicher zu führen, unabhängig von seinem tatsächlichen Fahrverhalten

  • Kfz: 1,1 ‰ BAK; auch Segway
  • Fahrrad: 1,6 ‰ BAK; auch E-Bike
  • Fahruntüchtigkeit unwiderleglich vermutet
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Was versteht man unter relativer Fahruntauglichkeit?

Merke

Relative Fahrtuntauglichkeit: Aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss in Kombination mit zusätzlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen

  • Voraussetzungen:
    1. Bei KfZ und Fahrrad: 0,3 ‰ BAK
    2. Wenn alkoholbedingten Ausfallerscheinungen (z.B. Schlangenlinien): Je höher BAK, desto geringer Anforderungen an Ausfallerscheinungen und umgekehrt
  • Fahruntüchtigkeit widerleglich vermutet und zusätzlich Nachweise über die Ausfallerscheinungen erforderlich

Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich zur Bestimmung der Fahrtüchtigkeit? Wie verhält es sich, wenn die Blutprobe erst Stunden später genommen wird?

Merke

Maßgeblicher Zeitpunkt zur Bestimmung der Fahruntauglichkeit: Tatzeit

  • Bei nach Tatzeit erfolgter Blutprobe ist BAK-Rückrechnung erforderlich, um Schuldfähigkeit zur Tatzeit zu überprüfen
    • Relevant im Assessorexamen

Teste dein Wissen

Frage 1/2

T wird mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille am Steuer angehalten. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?

Die BAK von T ist ein Indikator für seine Fahrtüchtigkeit.
Eine BAK von 0,3 Promille hat keinen Einfluss auf die Beurteilung der Fahrtüchtigkeit von T.
Eine hohe BAK kann die Schuldfähigkeit von T beeinflussen, da sie die geistigen und körperlichen Fähigkeiten beeinträchtigt.
Eine BAK von 0,3 Promille hat in der Regel keinen Einfluss auf die Schuldfähigkeit von T.
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Ziad T.

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