- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Aussagedelikte und ähnliche Delikte
Falsche Verdächtigung, § 164 I StGB
Falsche VerdächtigungFalscher Verdächtigung
Aktualisiert vor 22 Tagen
Was versteht man unter falscher Verdächtigung?
Merke
Falsche Verdächtigung, § 164 I StGB: Andere Person wider besseres Wissen der Begehung einer rechtswidrigen Tat zu beschuldigt gegenüber einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger
- Beispiel: z.B. Täter meldet der Polizei, dass das Opfer ein Auto gestohlen habe, obwohl er weiß, dass dies nicht stimmt
- Schutzzweck
- Staatliche Rechtspflege gegen Irreführung der Behörden
- Individualschutz der Bürger vor ungerechtfertigten behördlichen Untersuchungen
Was sind die Voraussetzungen der falschen Verdächtigung?
Merke
Voraussetzungen der falschen Verdächtigung
- Falsche Verdächtigung: Jede Tätigkeit, durch die der Verdacht auf eine bestimmte Person gelenkt oder ein bereits bestehender Verdacht verstärkt wird
- Gegen andere Person
- Nicht gegen Mitbeschuldigte bzgl. Taten, die ihnen auch zur Last gelegt werden zur Selbstentlastung: Nur Verdächtigung von Unschuldigen strafbar
- Vor einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger
- Insb. auch ggü. Polizei und Staatsanwaltschaft
Teste dein Wissen
Frage 1/5
O bittet seinen Freund T, ihn (O) bei der Polizei fälschlich eines Diebstahls zu bezichtigen. O möchte damit testen, ob seine Freundin auch in schlechten Zeiten zu ihm hält. T erstattet wider besseres Wissen Anzeige gegen O. Ist T strafbar gem. § 164 StGB?
Nein, da O in die Verletzung seines persönlichen Rechtsguts eingewilligt hat.
Ja.
Die staatliche Rechtspflege ist Schutzgut von § 164 StGB.
Nein, nur wegen Vortäuschens einer Straftat (§ 145d StGB).
Könnte dich auch interessieren
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Nichtvermögensdelikte.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.
