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Fiduziarisch
Was bedeutet das Wort „fiduziarisch“?
Das Wort „fiduziarisch“ stammt aus dem Lateinischen („fiducia“ = Vertrauen) und bedeutet im rechtlichen Kontext „treuhänderisch“. Es legt also ein Rechtsverhältnis zugrunde, das auf besonderem Vertrauen zwischen zwei Parteien basiert. Dabei handelt eine Person, der sogenannten Treuhänder, im Interesse und für die Zwecke einer anderen Person, des Treugebers. Dieses Treuhandverhältnis kann in verschiedenen Formen auftreten, etwa bei der Verwaltung von Vermögen, bei der Erstellung von Sicherheiten oder bei bestimmten Vertragsgestaltungen.
Wichtig ist dabei, dass „fiduziarisch“ stets darauf hinweist, dass der Treuhänder in besonderer Weise an den Zweck des Treuhandverhältnisses gebunden ist. Das bedeutet, dass er nicht wie ein „normaler“ Eigentümer oder Gläubiger frei über das treuhänderisch übertragene Recht oder die Sache verfügen darf, sondern sich an die spezifischen Vereinbarungen halten muss.
Fiduziarisch: Treuhänderisch; Treuhandverhältnis
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