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Fristberechnung im öffentlichen Recht
Fristberechnung
Aktualisiert vor 7 Tagen
Wie werden im öffentlichen Recht Fristen berechnet?
Merke
Fristberechnung im öffentlichen Recht: Nach allgemeiner Auffassung auch im öffentlichen Recht nach den Regeln des Zivilrechts in §§ 187 ff. BGB
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Frage 1/1
B erhält einen behördlichen Bescheid und hat eine zweiwöchige Frist zur Reaktion. Welche Aussagen sind zutreffend?
Die Frist beginnt zwei Wochen nach der Bescheidzustellung.
Die Frist beginnt am Tag nach der Bescheidzustellung.
Die Frist endet 14 Tage nach Fristbeginn.
Eine zweiwöchige Frist endet immer am gleichen Wochentag wie der Zustelltag.
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Ziad T.
Jurastudent
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