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Fristen, §§ 187 ff. BGB

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Aktualisiert vor 8 Tagen

Was versteht man unter den Begriffen „Frist“ und „Termin“?

Die Berechnung von Fristen und Terminen ist für viele Studierende ätzend, aber eigentlich gar nicht so schwer. Man muss nur ein paar Regelungen beachten.

Eine Frist ist ein abgegrenzter Zeitraum, der entweder genau bestimmt ist oder sich aus den Umständen bestimmen lässt. Das bedeutet, eine Frist hat immer einen Anfang und ein Ende. Die Berechnung von Fristen erfolgt nach den Regeln der §§ 187 ff. BGB. Ein einfaches Beispiel: Wenn du bei einem Onlinehändler etwas kaufst, besteht regelmäßig eine gesetzliche Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Ware für einen Verbraucherwiderruf.

Ein Termin hingegen bezieht sich nicht auf einen Zeitraum, sondern auf einen ganz bestimmten Zeitpunkt. Es geht also um einen konkreten Moment, an dem etwas geschehen soll oder eine Rechtswirkung eintritt. Ein Beispiel hierfür wäre ein Liefertermin, bei dem zu einem bestimmten Datum und einer festgelegten Uhrzeit die Ware geliefert werden soll.

Merke

Frist und Termin

  • Frist: Abgegrenzter Zeitraum, bestimmt oder bestimmbar; Fristberechnung nach §§ 187 ff. BGB
  • Termin: Bestimmter Zeitpunkt an dem Tatsächliches geschehen oder Rechtswirkung eintreten soll

Wie werden Fristen berechnet? Wie bestimmt man Beginn und Ende einer Frist? Wie verhält es sich, wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag fällt?

Die Berechnung von Fristen ist in den §§ 187 ff. BGB geregelt. Vielen Studenten graust es davor. Aber keine Sorge – wenn du das Prinzip einmal verstanden hast, ist es wirklich einfach. Lass uns Schritt für Schritt klären, wie Fristen beginnen und enden, und wie du vorgehst, wenn das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.

Der Fristbeginn bestimmt sich nach § 187 Abs. 1 BGB. Grundsätzlich beginnt eine Frist immer mit dem Tag, der auf das auslösende Ereignis oder den maßgeblichen Zeitpunkt folgt. Dieses Ereignis kann zum Beispiel der Zugang einer Kündigungserklärung sein. Wenn dir also am Montag eine Kündigung zugeht und du dagegen innerhalb einer Woche rechtlich vorgehen willst, dann zählt der Montag noch nicht mit. Die Frist beginnt erst am Dienstag, dem Tag danach. Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn es auf den Beginn eines bestimmten Tages ankommt, etwa bei Geburtstagen. In diesem Fall wird auch der Tag des Ereignisses selbst mitgezählt.

Das Fristende findest du in § 188 Abs. 1 BGB. Fristen enden grundsätzlich mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.

In juristischen Sachverhalten kommt es gern vor, dass das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag fällt. In diesem Fall greift § 193 BGB. Hier wird die Frist entsprechend verlängert: Das Fristende verschiebt sich auf den nächsten Werktag. Diese Regelung berücksichtigt, dass an solchen Tagen typischerweise keine behördlichen oder geschäftlichen Handlungen erfolgen können und schützt damit die Wochenend- und Feiertagsruhe. Wenn also eine Frist am Sonntag endet, hast du bis zum nächsten Montag Zeit.

Wichtig ist jedoch, dass § 193 BGB nicht für alle Arten von Fristen gilt. Kündigungsfristen, die bestimmen, wann ein Rechtsverhältnis nach der Kündigung endet, unterfallen dieser Regel nicht, da es nicht darauf ankommt, an welchem Tag eine Willenserklärung abgegeben werden kann. Ebenso bleibt die Vorschrift außer Betracht bei Ereignissen, die nicht ausschließlich von der Handlung des Schuldners abhängen, wie beispielsweise der Eintritt einer Bedingung.

Kurz gesagt: Eine Frist beginnt in der Regel mit dem Tag nach dem Ereignis und endet am letzten Tag des Zeitraumes, es sei denn, dieser fällt auf ein Wochenende oder einen Feiertag – dann verlängert sie sich bis zum nächsten Werktag.

Merke

Fristberechnung, §§ 187 ff. BGB

  • Fristbeginn, § 187 I BGB: Am Tag nach Ereignis oder Zeitpunkt; wenn Beginn eines Tages maßgeblich an diesem Tag, § 187 II BGB
  • Fristende, § 188 I, II BGB: Mit Ablauf des letzten Tages der Frist
  • Wochenende / Feiertag, § 193 BGB: Termin oder Fristende erst am nächsten Werktag, falls die Frist die Abgabe einer Willenserklärung oder Bewirken einer Leistung betrifft; zur Wahrung der Wochenend- und Feiertagsruhe
    • Kündigungsfristen, die angeben wann (ggf. nach Erklärung) Rechtsverhältnis endet, nicht an welchem Tag oder Frist Willenserklärung abzugeben
    • Sonstige Ereignis, das nicht nur von einer Handlung des Schuldners allein abhängt; z.B. Eintritt einer Bedingung

  • Die Fristberechnung ist wie hier dargestellt letztlich ganz einfach
  • Sie muss spätestens im fortgeschrittenen Studium sicher beherrscht werden: Investiere jetzt eine Stunde und lerne es einmal, dann kannst du es für den Rest des Studiums
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Was bedeutet es, wenn eine Frist im Gesetz als Notfrist bezeichnet wird?

Eine Notfrist gem. § 224 ZPO ist eine gesetzlich besonders geschützte Frist, die weder verlängert noch verkürzt werden kann. Das bedeutet, dass sie absolut starr ist und nicht durch das Gericht oder die Parteien flexibel gehandhabt werden darf. Der Gesetzgeber hat diese Regelung eingeführt, um sicherzustellen, dass in besonders entscheidenden Verfahrensabschnitten alle Beteiligten die gleichen, festen zeitlichen Rahmenbedingungen haben. Dadurch soll Chancengleichheit gewahrt werden und prozessuale Klarheit entstehen.

Ein Beispiel macht das deutlicher: Angenommen, ein Gerichtsurteil wird dir zugestellt und du möchtest dagegen Berufung einlegen. Die Frist dafür beträgt nach der Zivilprozessordnung einen Monat. Diese Frist ist gem. § 517 ZPO eine Notfrist, was bedeutet, dass du genau diesen einen Monat Zeit hast, um dein Rechtsmittel einzulegen. Egal, ob du glaubst, mehr Zeit zu benötigen, oder der Gegner meint, die Frist müsse kürzer sein – das Gesetz lässt hier keine Änderungen zu. Die Frist steht fest.

Merke

Notfrist, § 224 ZPO: Kann weder verlängert noch verkürzt werden; in gesetzlich bestimmten Fällen

Gibt es einen Rechtsbehelf gegen die Versäumung prozessualer Fristen?

Die Einhaltung von Fristen ist im Zivilprozess essenziell – eine versäumte Frist kann schwerwiegende Konsequenzen haben, bis hin zum Verlust des Rechts, eine Klage zu erheben oder ein Rechtsmittel einzulegen. Aber was passiert, wenn du durch außergewöhnliche Umstände eine Frist unverschuldet versäumst? Hier greift das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO.

Wiedereinsetzung bedeutet, dass dir eine zweite Chance eingeräumt wird, wenn du ohne eigenes Verschulden daran gehindert warst, eine prozessuale Frist einzuhalten. Der Grundgedanke dahinter ist Fairness: Niemand soll rechtliche Nachteile erleiden, wenn er die Frist aus Gründen versäumt hat, die er nicht zu verantworten konnte. Entscheidend ist also, dass kein Verschulden vorliegt. Aber was bedeutet "ohne Verschulden" genau? Das Verschuldensmaß richtet sich grundsätzlich nach dem, was von einer vernünftigen und gewissenhaften Person in deiner Lage erwartet werden kann. Ein Verschulden liegt zum Beispiel nicht vor, wenn du wegen einer plötzlichen Erkrankung handlungsunfähig warst oder wenn dir ein unvorhersehbarer technischer Defekt, wie ein Stromausfall beim Einreichen einer Klage per Fax, die fristgerechte Handlung unmöglich gemacht hat.

Merke

Wiedereinsetzung in vorigen Stand, § 233 ZPO: Wenn ohne Verschulden verhindert, Frist einzuhalten

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Frage 1/3

B erhält einen behördlichen Bescheid und hat eine zweiwöchige Frist zur Reaktion. Welche Aussagen sind zutreffend?

Die Frist beginnt zwei Wochen nach der Bescheidzustellung.
Die Frist beginnt am Tag nach der Bescheidzustellung.
Die Frist endet 14 Tage nach Fristbeginn.
Eine zweiwöchige Frist endet immer am gleichen Wochentag wie der Zustelltag.
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