- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Freiheitsdelikte
Geiselnahme, § 239b StGB
Geiselnahme
Aktualisiert vor etwa 2 Monaten
Was versteht man unter einer Geiselnahme?
Merke
Geiselnahme, § 239b StGB: Entführen oder Sich-Bemächtigen einer Person, um diese zu etwas zu nötigen durch die Drohung mit Tod oder schwerer Körperverletzung oder Freiheitsentziehung von über einer Woche
- Zielt auf Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit ab: Ausnutzung der Bemächtigungslage zu einer Nötigung mittels einer qualifizierten Drohung
- Schutzzweck: Willensfreiheit
- Beispiel: z.B. Täter entführt das Opfer und droht, es schwer zu verletzen, wenn es nicht bestimmte Geschäftsgeheimnisse preisgibt
Was sind die Voraussetzungen der Geiselnahme?
Merke
Voraussetzungen der Geiselnahme
- Zweiaktiges Geschehen: Muss über „einfaches“ sich bemächtigen hinausgehen, d.h. Trennung der Nötigungsmittel; letztlich zwei Nötigungen erforderlich
- Teilakt: Nötigung um zu entführen oder Sich-Bemächtigen
- Teilakt: Qualifizierte Nötigung zum Erwirken eines Tuns, Duldens oder Unterlassens, d.h. Ausnutzen der stabilen Bemächtigungslage
- Wenn beide Teilakte zusammenfallen, ist Tatbestand nicht erfüllt: z.B. Würgegriff als Mittel um sich zu bemächtigen und gleichzeitig, um Gewürgten zum Singen zu bewegen
- Im Zweipersonenverhältnis aufgrund besonders hohen Strafrahmens restriktive Auslegung
Teste dein Wissen
Frage 1/3
T entführt die Prokuristin O in ein geheimes Versteck. Nach zwei Tagen, in denen O gefesselt ist, droht T ihr, sie niemals freizulassen und ihr „die Beine zu brechen“, wenn sie ihm nicht die Passwörter zum Firmenserver nennt. Welche Aussage trifft zu?
Es liegt kein § 239b StGB vor, da T kein Geld verlangt.
Die Drohung mit Freiheitsentzug über eine Woche ist hier nicht einschlägig.
T nutzt die stabile Bemächtigungslage für eine qualifizierte Nötigung aus.
Eine Geiselnahme scheidet aus, da O körperlich noch unversehrt ist.
Könnte dich auch interessieren
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Nichtvermögensdelikte.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.
