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Geldschuld

Geldschuld
Aktualisiert vor 8 Tagen

Was versteht man unter einer Geldschuld?

Wenn du eine Rechnung bezahlst, leistest du auf eine sogenannte Geldschuld. Eine Geldschuld bedeutet, dass die geschuldete Leistung in Geld zu erbringen ist – also mit den gesetzlichen Zahlungsmitteln einer bestimmten Währung, in Deutschland also regelmäßig in Euro.

Die Geldschuld ist eine Geldwertschuld oder Geldzahlungsschuld. Das bedeutet, dass nicht ein konkreter Gegenstand, wie eine bestimmte 10-Euro-Banknote, geschuldet wird, sondern der Geldwert selbst. Du kannst also deine Schuld mit beliebigen gültigen Geldscheinen oder Münzen dieser Währung erfüllen, solange der Betrag stimmt.

Im Zusammenhang mit Geldschulden spielen auch Zinsen eine Rolle. Das Gesetz enthält dazu spezielle Regelungen in den §§ 246 bis 248 BGB. Eine besonders wichtige Vorschrift ist § 248 Abs. 1 BGB, der das Verbot des Zinseszinses regelt. Zinseszinsen entstehen, wenn fällige Zinsen ihrerseits wieder verzinst werden, was sich auf Dauer ganz schön summieren kann. Hier soll eine übermäßige finanzielle Belastung des Schuldners verhindert werden.

Eine Geldschuld verpflichtet also zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags, nicht eines bestimmten Geldscheins.

Merke

Geldschuld: Leistung in Geld zu begleichen, also gesetzlichen Zahlungsmitteln einer bestimmten Währung

  • Geldwertschuld / Geldzahlungsschuld: Geschuldet wird nicht Sache (z.B. bestimmte Münzen oder Geldscheine), sondern Geldwert
  • Besonderheiten bei Zinsen, §§ 246-248 BGB: Insb. Verbot von Zinseszins, § 248 I BGB

Ist eine Geldschuld im Zweifel Hol-, Bring- oder Schickschuld?

Ist eine Geldschuld als Hol-, Bring- oder Schickschuld einzuordnen? Nach § 270 Abs. 1 BGB handelt es sich im Zweifel um eine qualifizierte Schickschuld. Doch was bedeutet das genau?

Bei der Geldschuld liegt der Leistungsort, auch Erfüllungsort genannt, nach §§ 270 Abs. 4, 269 Abs. 1 BGB beim Schuldner. Das bedeutet, dass die Leistungshandlung – also das Absenden des Geldes – am Wohnsitz oder Geschäftssitz des Schuldners erfolgt.

Der Zahlungsort oder auch Erfolgsort genannt, also der Ort, an dem der Erfolg der Zahlung eintritt, liegt dagegen beim Gläubiger. Der Schuldner muss das Geld also an den Wohn- oder Geschäftssitz des Gläubigers übermitteln.

Ein wichtiges Merkmal der qualifizierten Schickschuld ist, dass sowohl das Risiko als auch die Kosten der Übermittlung beim Schuldner liegen. Er trägt also das Risiko, dass das Geld auf dem Weg zum Gläubiger verloren geht oder nicht rechtzeitig ankommt. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Angenommen, du schuldest jemandem 500 Euro und überweist den Betrag per Banküberweisung. Dein Konto wird belastet, aber durch einen technischen Fehler bei der Bank kommt das Geld nicht beim Gläubiger an. Da das Risiko bei dir als Schuldner liegt, gilt die Zahlung erst als erfüllt, wenn das Geld tatsächlich beim Gläubiger eingegangen ist.

Zusammengefasst: Eine Geldschuld ist im Zweifel eine qualifizierte Schickschuld, bei der der Schuldner das Risiko und die Kosten der Übermittlung trägt.

Merke

Geldschuld im Zweifel qualifizierte Schickschuld, § 270 I BGB

  • Zahlungsort / Erfolgsort bei Gläubiger
  • Leistungsort / Erfüllungsort bei Schuldner §§ 270 IV, 269 I BGB
  • Risiko und Kosten bei Schuldner

Tritt bei einer Geldschuld Unmöglichkeit ein, wenn der Schuldner kein Geld zum Bezahlen hat?

Stell dir vor, jemand schuldet dir Geld, kann aber nicht zahlen, weil er pleite ist. Bedeutet das, dass die Zahlung unmöglich wird und die Schuld damit erlischt? Die klare Antwort ist: Nein. Eine Geldschuld wird nicht dadurch unmöglich, dass der Schuldner kein Geld mehr hat.

Der Grund dafür liegt darin, dass Geld als vertretbare Sache (§ 91 BGB) jederzeit beschafft werden kann – sei es durch Arbeit, Verkauf von Vermögenswerten oder die Aufnahme eines Kredits. Anders als bei der Lieferung einer bestimmten Sache, die tatsächlich untergehen kann, bleibt eine Geldschuld theoretisch immer erfüllbar. Die Durchsetzbarkeit der Forderung wird nicht durch das materielle Recht geregelt, sondern durch das Zwangsvollstreckungsrecht.

Hier greift der Grundsatz „Geld hat man zu haben“. Das bedeutet, dass der Schuldner unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen weiter für die Zahlung einstehen muss. Im deutschen Recht gibt es die sogenannte unbeschränkte Vermögenshaftung. Das bedeutet, dass ein Gläubiger grundsätzlich auf das gesamte Vermögen des Schuldners zugreifen kann, um seine Forderung durchzusetzen. Kann oder will der Schuldner nicht zahlen, hat der Gläubiger die Möglichkeit, seine Forderung durch Vollstreckungsmaßnahmen durchzusetzen, beispielsweise durch die Pfändung von Lohn oder werthaltigen Vermögensgegenständen.

Das Besondere an Geldschulden ist außerdem die verschuldensunabhängige Einstandspflicht für die Zahlungsfähigkeit. Das heißt, dass man als Schuldner immer selbst dafür verantwortlich gemacht wird, wenn man nicht zahlen kann. Es wird davon ausgegangen, dass jede Zahlungsunfähigkeit vom Schuldner zu vertreten ist. Egal, ob er Pech hatte, seinen Job verloren hat oder schlecht gewirtschaftet hat – die Pflicht zur Zahlung bleibt bestehen.

Merk dir also: Zahlungsunfähigkeit führt nicht zur Unmöglichkeit einer Geldschuld, denn „Geld hat man zu haben".

Merke

Bei Geldschuld trotz Mittellosigkeit des Schuldners keine Unmöglichkeit, § 275 BGB: Durchsetzbarkeit des Anspruchs nicht Gegenstand des materiellen, sondern des Zwangsvollstreckungsrechts; GrundsatzGeld hat man zu haben

  • Unbeschränkte Vermögenshaftung
  • Verschuldensunabhängige Einstandspflicht für Zahlungsfähigkeit: Umstände, die zur Zahlungsunfähigkeit führen sind immer zu vertreten

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A kauft ohne weitere Verabredungen ein Fahrrad beim Händler H. Welche Aussagen sind richtig?

A kann Lieferung zu sich nach Hause verlangen.
A muss das Fahrrad bei H abholen.
H muss den Kaufpreis bei A abholen.
Wenn A kein Geld hat, tritt hinsichtlich seiner Zahlungspflicht Unmöglichkeit ein.
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