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Geltungsvorrang von Rechtsnormen
Welches Gesetz gilt, wenn Widersprüche kollidieren?
Wenn sich Rechtsnormen widersprechen, stellt sich die Frage, welche von ihnen gilt. Das Recht kennt hierfür drei Kollisionsregeln zum Geltungsvorrang.
Die erste Regel ist der Geltungsvorrang der höheren Norm nach der Normenhierarchie. Auf Lateinisch heißt es „Lex superior derogat legi inferiori", auf Deutsch: „Höherrangigeres Gesetz bricht niederrangigere Gesetze." Eine Verfassungsnorm geht nach der Normenhierarchie also einem einfachen Gesetz vor, ein Bundesgesetz einem Landesgesetz und so weiter. Die Folge eines solchen Widerspruchs ist die Nichtigkeit der widersprechenden nachrangigen Norm. Allerdings liegt die Normverwerfungskompetenz beim BVerfG, sodass nicht jedes Gericht oder jede Behörde eine Norm einfach für nichtig erklären darf. Davon abzugrenzen ist der Anwendungsvorrang des einfachen Rechts für Exekutive und Judikative. Das bedeutet, dass Verwaltung und Gerichte grundsätzlich das einfache Recht anwenden und nicht unmittelbar auf höherrangiges Recht, etwa das Grundgesetz, zurückgreifen, solange das einfache Recht nicht für nichtig erklärt wurde.
Die zweite Regel ist der Geltungsvorrang der spezielleren Norm. Auf Lateinisch: „Lex specialis derogat legi generali", auf Deutsch: „Spezielleres Gesetz bricht allgemeinere Gesetze." Regelt also eine Norm einen bestimmten Sachverhalt detaillierter als eine andere, so verdrängt die speziellere die allgemeinere Vorschrift. Ein Beispiel: Enthält ein Fachgesetz eine eigene Regelung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten, geht diese der allgemeinen Regelung des VwVfG vor.
Die dritte Regel ist der Geltungsvorrang der neueren Norm. Auf Lateinisch: „Lex posterior derogat legi priori", auf Deutsch: „Neueres Gesetz bricht ältere Gesetze." Hat der Gesetzgeber eine neue Regelung erlassen, die einer älteren widerspricht, so setzt sich die jüngere Norm durch, weil sie den aktuelleren gesetzgeberischen Willen zum Ausdruck bringt.
Der Geltungsvorrang wird also durch drei Kollisionsregeln bestimmt: Höheres Recht bricht niedrigeres, spezielleres verdrängt allgemeineres und neueres bricht älteres Recht.
Geltungsvorrang von Rechtsnormen
Geltungsvorrang höherer Norm nach der Normenhierarchie (lat.: „Lex superior derogat legi inferiori“, dt.: „höherrangigeres Gesetz bricht niederrangigere Gesetze“)
Nichtigkeit widersprechender nachrangiger Norm (aber Normverwerfungskompetenz bei BVerfG)
Aber Anwendungsvorrang des einfachen Rechts für Exekutive und Judikative
Geltungsvorrang speziellerer Norm (lat.: „Lex specialis derogat legi generali“, dt.: „Spezielleres Gesetz bricht allgemeinere Gesetze“)
Geltungsvorrang neuerer Norm (lat.: „Lex posterior derogat legi priori“, dt.: „Neueres Gesetz bricht ältere Gesetze“)
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