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Geschäftsbesorgungsvertrag, § 675 BGB

GeschäftsbesorgungsvertragGeschäftsbesorgung
Aktualisiert vor etwa 2 Monaten

Was versteht man unter einem Geschäftsbesorgungsvertrag? Wie ist der Vertrag zwischen Anwalt und Mandant rechtlich einzuordnen?

Stell dir vor, du möchtest eine wichtige rechtliche Angelegenheit nicht selbst regeln, sondern überlässt es lieber einem Profi, dich zu vertreten. Du mandatierst also einen Rechtsanwalt. Aber was für einen Vertragstyp schließt du mit ihm?

Hier kommt der Geschäftsbesorgungsvertrag ins Spiel, der in § 675 BGB geregelt ist. Bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag handelt es sich um eine entgeltliche Geschäftsbesorgung. Das bedeutet, es geht um eine selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art, die sich auf das Vermögen des Geschäftsherrn bezieht. Damit ist er enger gefasst als der Begriff der Geschäftsbesorgung beim Auftrag gemäß § 662 BGB.

Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein spezieller Dienstvertrag oder Werkvertrag, für den zusätzlich nach § 675 BGB die Normen des Auftragsrechts gelten. Betrachten wir nun den Anwaltsvertrag als Beispiel: Hierbei handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichem Charakter. Das bedeutet, dass der Anwalt für seine Tätigkeit ein Entgelt erhält und die Regelungen der §§ 675 und 611 BGB zur Anwendung kommen. Ein weiteres Beispiel für einen Geschäftsbesorgungsvertrag ist die Vermögensberatung oder Steuerberatung.

Zentral ist also, dass ein Geschäftsbesorgungsvertrag selbständige Tätigkeiten umfasst, die einen direkten Bezug zum Vermögen haben.

Merke

Geschäftsbesorgungsvertrag, § 675 BGB: Entgeltliche Geschäftsbesorgung, d.h. selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art, d.h. mit Bezug zum Vermögen des Geschäftsherrn (enger als Geschäftsbesorgung i.S.d. § 662 BGB)

  • Spezieller Dienstvertrag oder Werkvertrag, für den zusätzlich gem. § 675 Normen des Auftragsrechts gelten
  • z.B. Anwaltsvertrag: Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichem Charakter, §§ 675, 611 BGB
  • z.B. auch Vermögensberatung, Steuerberatung
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