Logo

Geschäftsfähigkeit, §§ 104 ff., 2 BGB

Geschäftsfähigkeit
Aktualisiert vor 7 Tagen

Was ist unter Geschäftsfähigkeit zu verstehen? Wer ist geschäftsfähig?

Die Geschäftsfähigkeit bestimmt, wer rechtlich selbstständig handeln kann. Grundsätzlich sind alle Menschen geschäftsfähig, es sei denn, sie sind geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig. Geschäftsfähige Personen können ihre Willenserklärungen wirksam abgeben und empfangen, das heißt, sie können zum Beispiel ohne Einschränkungen Verträge schließen. Wer also volljährig ist und keine Einschränkungen nach dem Gesetz hat, ist geschäftsfähig und kann selbstständig rechtsgeschäftlich tätig werden.

Ein Beispiel: Lisa ist 18 Jahre alt und möchte einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschreiben. Da sie volljährig und nicht geschäftsunfähig ist, ist sie geschäftsfähig. Ihre Unterschrift unter dem Vertrag ist daher wirksam, und sie wird durch den Vertrag verpflichtet. Anders wäre es, wenn Lisa erst 17 Jahre alt wäre. Dann müsste geprüft werden, ob die Zustimmung ihrer Eltern erforderlich ist.

Merke

Geschäftsfähigkeit, §§ 104 ff., 2 BGB: Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig wirksam vorzunehmen

  • Grds. alle Menschen, die nicht geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig sind
  • Willenserklärungen von Geschäftsfähigen sind grds. wirksam

Teste dein Wissen

Frage 1/2

A kann nicht klar denken, wenn er sehr hungrig ist. In solchen Momenten ist er nicht zur freien Willensbildung fähig und trifft unkluge, nachteilhafte Entscheidungen. Als er einen halben Tag nichts gegessen hat, ist er wieder von Sinnen und kauft in einer edlen Konditorei eine Torte für 30 Personen, die er sich eigentlich überhaupt nicht leisten kann. Ist der Kaufvertrag wirksam?

Ja, A ist geschäftsfähig.
Nein, A hat einen „verwirrten Augenblick“.
Nein, A ist partiell geschäftsunfähig.
Nein, A ist beschränkt geschäftsfähig.
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht und zum Thema Allgemeiner Teil des BGB.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+