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Gestaltungsrecht
Was versteht man unter einem „Gestaltungsrecht“?
Gestaltungsrechte sind besondere Rechte, die es einer Person ermöglichen, durch eine einseitige Erklärung unmittelbar auf ein bestehendes Rechtsverhältnis einzuwirken und dessen Inhalt, Bestand oder rechtliche Einordnung zu verändern. Anders ausgedrückt: Gestaltungsrechte sind Werkzeuge, mit denen du ein rechtliches Verhältnis eigenständig gestalten kannst, ohne dass die Zustimmung des anderen Teils erforderlich ist.
Ein bekanntes Beispiel ist die Kündigung. Stell dir vor, du hast einen Mietvertrag abgeschlossen, möchtest aber aus der Wohnung ausziehen. Durch deine Kündigung erklärst du einseitig, dass du das Mietverhältnis beenden möchtest. Diese Erklärung führt dazu, dass das Dauerschuldverhältnis, also der Mietvertrag, mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) aufgehoben wird. Ein weiteres Beispiel ist die Anfechtung. Denk an einen Kaufvertrag, den du unter einem Irrtum abgeschlossen hast. Durch die Anfechtung erklärst du, dass du den Vertrag wegen des Irrtums nicht gelten lassen möchtest. Die Folge ist, dass der Vertrag von Anfang an (ex tunc) als unwirksam anzusehen ist. Ein anderes häufig vorkommendes Gestaltungsrecht ist der Rücktritt. Angenommen, du hast eine mangelhafte Ware gekauft. Durch die Rücktrittserklärung wandelst du den Vertrag um: Er besteht nun nicht mehr als Kaufvertrag, sondern als Rückgewährschuldverhältnis, bei dem die empfangenen Leistungen – also Ware und Kaufpreis – zurückgegeben werden müssen. Dies geschieht mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc). Ähnlich verhält es sich beim Verbraucherwiderruf, der bei bestimmten Vertragsarten wie etwa Haustürgeschäften oder Online-Käufen möglich ist. Auch hier wird der Vertrag ex nunc in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt.
Gestaltungsrecht / relatives Recht: Recht, das auf bestehendes Rechtsverhältnis einwirkt; ausgeübt durch Erklärung ggü. anderem Teil
- z.B. durch Kündigung wird Dauerschuldverhältnis ex nunc aufgehoben
- z.B. durch Anfechtung wird Vertrag ex tunc vernichtet
- z.B. durch Rücktritt wird Vertrag ex nunc in Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt
- z.B. durch Verbraucherwiderruf wird Vertrag ex nunc in Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt
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