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Gewährleistung: Kenntnis des Käufers, § 442 BGB

Kenntnis des Käufers
Aktualisiert vor 8 Tagen

Kann der Käufer Mängelrechte auch geltend machen, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss kannte oder kennen musste?

Merke

Ausschluss der Mängelrechte, § 442 I 1 BGB

  • Bei Kenntnis des Käufers über Mangel bei Vertragsschluss
  • Bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers über Mangel bei Vertragsschluss
    • Es sei denn arglistiges Verschweigen oder Garantie durch Verkäufer, § 442 I 2 BGB
  • Keine Anwendung beim Verbrauchsgüterkauf, § 475 III BGB: Seit 01.01.2022

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Frage 1/1

Unternehmer A kauft im Fahrradhandel des B ein Fahrrad zum privaten Gebrauch. Während der Vertragsverhandlungen findet A heraus, dass das Rad bereits mangelhaft ist. A ist in Eile und nimmt sich vor, den Mangel später zu reklamieren. Als er einige Wochen darauf Nacherfüllung verlangt, weigert sich B. Zu recht?

Ja, da A Unternehmer ist.
Ja, da A den Mangel kannte.
Nein.
Ja, da A fahrlässig handelte.
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