- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Kaufvertrag
Gewährleistung: Kenntnis des Käufers, § 442 BGB
Kenntnis des Käufers
Aktualisiert vor 8 Tagen
Kann der Käufer Mängelrechte auch geltend machen, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss kannte oder kennen musste?
Merke
Ausschluss der Mängelrechte, § 442 I 1 BGB
- Bei Kenntnis des Käufers über Mangel bei Vertragsschluss
- Bei grob fahrlässiger Unkenntnis des Käufers über Mangel bei Vertragsschluss
- Es sei denn arglistiges Verschweigen oder Garantie durch Verkäufer, § 442 I 2 BGB
- Keine Anwendung beim Verbrauchsgüterkauf, § 475 III BGB: Seit 01.01.2022
Teste dein Wissen
Frage 1/1
Unternehmer A kauft im Fahrradhandel des B ein Fahrrad zum privaten Gebrauch. Während der Vertragsverhandlungen findet A heraus, dass das Rad bereits mangelhaft ist. A ist in Eile und nimmt sich vor, den Mangel später zu reklamieren. Als er einige Wochen darauf Nacherfüllung verlangt, weigert sich B. Zu recht?
Ja, da A Unternehmer ist.
Ja, da A den Mangel kannte.
Nein.
Ja, da A fahrlässig handelte.
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht und zum Thema Vertragliche Schuldverhältnisse.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.