Logo

Grundschuld: Sicherungsgrundschuld

GrundschuldSicherungsgrundschuld
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden

Was versteht man unter einer Sicherungsgrundschuld?

Merke

Sicherungsgrundschuld: Typischer Fall; Nicht-akzessorische fiduziarische Sicherheit aufgrund Sicherungsabrede

  • Abstrakt

Aber über Sicherungsabrede mit zu sichernder Forderung verbunden

  • Formlos „auswechselbar“, z.B. bei Umschuldung durch Änderung der Sicherungsabrede (spart Notar- und Grundbuchkosten)

Welche Besonderheit gilt, wenn eine Grundschuld an einen neuen Erwerber übertragen wird hinsichtlich der Einreden aus der Sicherungsabrede?

Merke

Einreden gegen Sicherungsgrundschuld, § 1192 Ia BGB

  • Rechtsgeschichte: Nach Finanzkrise 2008 eingeführt, um Risiken für Kreditnehmer durch die Abtretung von Forderung an Finanzinvestoren zu begrenzen
  • Kein gutgläubig einredefreier Zweiterwerb gem. §§ 1137, 1138, 1157 2, 892 BGB möglich, § 1192 Ia Hs. 2 BGB
  • Einreden aus Sicherungsabrede können neuem Erwerber entgegengehalten werden, § 1192 Ia Hs. 1 BGB: Auch wenn dieser keine Kenntnis von Sicherungsabrede hatte und daher gutgläubig war; z.B., wenn Darlehen bereits teilweise zurückgezahlt
Logo -

Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv

Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik

Was kann der Gläubiger einer Sicherungsgrundschuld verlangen, um im Sicherungsfall ohne gerichtliches Verfahren unkompliziert vollstrecken zu können?

Merke

Häufig erfolgt im Rahmen der Sicherungsgrundschuld auch eine dingliche Unterwerfungserklärung

  • Durch notarielle Unterwerfungserklärung, § 794 I Nr. 5 ZPO (Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung)
  • Zweck: Damit kann Gläubiger ohne vorheriges gerichtliches Verfahren unmittelbar in die Immobilie vollstrecken

Welche weitere Kreditsicherheit wird in der Praxis häufig zusätzlich zur Sicherungsgrundschuld vom Sicherungsnehmer gefordert?

Merke

In der Praxis wird vom Sicherungsnehmer zusätzlich häufig als weitere Sicherheit eine persönliche Unterwerfungserklärung gefordert

  • Persönliche Haftungsübernahme durch abstraktes Schuldanerkenntnis, §§ 780, 781 BGB, in Form einer notariellen Unterwerfungserklärung, § 794 I Nr. 5 ZPO (Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung)
  • Zweck: Damit der Sicherungsnehmer nicht nur in das Grundstück (dafür die Grundschuld), sondern auch in das persönliche Vermögen des Schuldners vollstrecken kann

Teste dein Wissen

Frage 1/1

Verkäufer V verkauft sein Grundstück an Käufer K. Auf dem Grundstück lastet eine Sicherungsgrundschuld. K hat keine Kenntnis von der Sicherungsabrede zwischen V und der Bank. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?

K erwirbt gutgläubig und einredefrei die Sicherungsgrundschuld.
K kann Einreden aus der Sicherungsabrede gegenüber der Bank geltend machen, auch wenn er gutgläubig war.
K kann die Einreden aus der Sicherungsabrede nur geltend machen, wenn er bösgläubig war.
Die Sicherungsgrundschuld erlischt automatisch mit dem Verkauf des Grundstücks an K.
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht und zum Thema Immobiliarsachenrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+