- Zivilrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Grundpfandrechte (Realsicherheiten des Immobiliarsachenrechts)
Grundschuld: Sicherungsgrundschuld
GrundschuldSicherungsgrundschuld
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden
Was versteht man unter einer Sicherungsgrundschuld?
Merke
Sicherungsgrundschuld: Typischer Fall; Nicht-akzessorische fiduziarische Sicherheit aufgrund Sicherungsabrede
- Abstrakt
Aber über Sicherungsabrede mit zu sichernder Forderung verbunden
- Formlos „auswechselbar“, z.B. bei Umschuldung durch Änderung der Sicherungsabrede (spart Notar- und Grundbuchkosten)
Welche Besonderheit gilt, wenn eine Grundschuld an einen neuen Erwerber übertragen wird hinsichtlich der Einreden aus der Sicherungsabrede?
Merke
Einreden gegen Sicherungsgrundschuld, § 1192 Ia BGB
- Rechtsgeschichte: Nach Finanzkrise 2008 eingeführt, um Risiken für Kreditnehmer durch die Abtretung von Forderung an Finanzinvestoren zu begrenzen
- Kein gutgläubig einredefreier Zweiterwerb gem. §§ 1137, 1138, 1157 2, 892 BGB möglich, § 1192 Ia Hs. 2 BGB
- Einreden aus Sicherungsabrede können neuem Erwerber entgegengehalten werden, § 1192 Ia Hs. 1 BGB: Auch wenn dieser keine Kenntnis von Sicherungsabrede hatte und daher gutgläubig war; z.B., wenn Darlehen bereits teilweise zurückgezahlt
Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv
Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik
Was kann der Gläubiger einer Sicherungsgrundschuld verlangen, um im Sicherungsfall ohne gerichtliches Verfahren unkompliziert vollstrecken zu können?
Merke
Häufig erfolgt im Rahmen der Sicherungsgrundschuld auch eine dingliche Unterwerfungserklärung
- Durch notarielle Unterwerfungserklärung, § 794 I Nr. 5 ZPO (Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung)
- Zweck: Damit kann Gläubiger ohne vorheriges gerichtliches Verfahren unmittelbar in die Immobilie vollstrecken
Welche weitere Kreditsicherheit wird in der Praxis häufig zusätzlich zur Sicherungsgrundschuld vom Sicherungsnehmer gefordert?
Merke
In der Praxis wird vom Sicherungsnehmer zusätzlich häufig als weitere Sicherheit eine persönliche Unterwerfungserklärung gefordert
- Persönliche Haftungsübernahme durch abstraktes Schuldanerkenntnis, §§ 780, 781 BGB, in Form einer notariellen Unterwerfungserklärung, § 794 I Nr. 5 ZPO (Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung)
- Zweck: Damit der Sicherungsnehmer nicht nur in das Grundstück (dafür die Grundschuld), sondern auch in das persönliche Vermögen des Schuldners vollstrecken kann
Teste dein Wissen
Frage 1/1
Verkäufer V verkauft sein Grundstück an Käufer K. Auf dem Grundstück lastet eine Sicherungsgrundschuld. K hat keine Kenntnis von der Sicherungsabrede zwischen V und der Bank. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
K erwirbt gutgläubig und einredefrei die Sicherungsgrundschuld.
K kann Einreden aus der Sicherungsabrede gegenüber der Bank geltend machen, auch wenn er gutgläubig war.
K kann die Einreden aus der Sicherungsabrede nur geltend machen, wenn er bösgläubig war.
Die Sicherungsgrundschuld erlischt automatisch mit dem Verkauf des Grundstücks an K.
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht und zum Thema Immobiliarsachenrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
Z
© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.