- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Haftungssystematik im EBV
Unentgeltlicher BesitzerDeliktischer BesitzerDeliktischem BesitzerHaftung des deliktischen BesitzersGegenansprüche des Besitzers
Aktualisiert vor 12 Tagen
Wie haftet der redliche Besitzer im EBV trotz seiner Redlichkeit?
Merke
Haftung des redlichen Besitzers (gutgläubig und unverklagt)
- Nur Herausgabe von Übermaßfrüchten, § 993 I BGB: Die über normale Ernte hinaus gezogen werden
- Im Übrigen Sperrwirkung des EBV
Wie haftet der redliche Besitzer, wenn er den Besitz unentgeltlich erlangt hat?
Merke
Haftung des redlichen unentgeltlichen Besitzers
- Nutzungsherausgabe, § 988 BGB
- Rechtsfolgenverweisung auf Bereicherungsrecht, §§ 818 ff. BGB
- Rspr.: Analoge Anwendung des § 988 BGB auf rechtsgrundlosen Besitzer
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Wie haftet der unredliche Besitzer im EBV?
Merke
Haftung des unredlichen Besitzers (bösgläubig bzw. verklagt, d.h. nach Rechtshängigkeit)
- Schadensersatz wegen unredlichen Besitzes, §§ 989 ff. BGB
- Nutzungsherausgabe wegen unredlichen Besitzes, §§ 987 ff. BGB
Wie haftet der deliktische Besitzer im EBV?
Merke
Deliktischer Besitzer, § 992 BGB
- Bei Besitzerwerb durch verbotene Eigenmacht, § 858 BGB
- Bei Besitzerwerb durch Straftat: Insb. Nötigung gem. § 240 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Raub gem. §§ 249 ff. StGB, Erpressung gem. § 253 StGB, Hehlerei gem. § 259 StGB und Betrug gem. § 263 StGB
- Deliktsrecht, §§ 823 ff. BGB, anwendbar
- Zusätzlich Verschulden vorausgesetzt bei verbotener Eigenmacht für § 992 BGB (entgegen Wortlaut)
- Gemeinsam genannt mit Straftat, die stets schuldhaft begangen sein muss; Regelungssystematik der §§ 987 ff. BGB, die gerade redlichen, unverklagten Besitzer privilegieren wollen
Welche Gegenansprüche hat der Besitzer ggü. dem Eigentümer im EBV?
Merke
Gegenansprüche des Besitzers
- Verwendungsersatz, §§ 994 ff. BGB: Für Verwendungen auf die Sache, die nach § 985 BGB herausgegeben werden muss
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Frage 1/8
Dieb D stiehlt das Fahrrad des A und veräußert es an den gutgläubigen B. Als B das Fahrrad nicht mehr gefällt, entsorgt er es in einer Schrottpresse. Kann A von B Schadensersatz verlangen?
Ja, gem. § 989 BGB.
Ja, gem. §§ 989, 990 BGB
Ja, gem. § 823 I BGB.
Nein.
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