Logo

Historischer Polizeibegriff

Historischer Polizeibegriff
Aktualisiert vor 2 Monaten

Was verstand man früher unter dem Begriff „Polizei“?

Der historische Polizeibegriff hat im Laufe der Jahrhunderte einen erheblichen Bedeutungswandel durchlaufen. Im 15. bis 17. Jahrhundert verstand man unter dem weiten Polizey-Begriff den Zustand guter Ordnung des Gemeinwesens. „Polizey" meinte also nicht eine bestimmte Behörde oder Tätigkeit, sondern beschrieb umfassend das geordnete Zusammenleben in der Gemeinschaft.

Im 18. Jahrhundert wandelte sich dieses Verständnis im Absolutismus zum sogenannten Polizeistaat. Der Landesherr beanspruchte eine Allzuständigkeit in Fragen der Ordnung des Gemeinwesens. Der Staat konnte also in sämtliche Lebensbereiche der Bürger eingreifen, ohne dass es nennenswerte rechtliche Grenzen gab.

Eine entscheidende Wende brachte das Preußische Allgemeine Landrecht, das PrALR, im Jahr 1794. Es führte zu einer Einengung des Begriffs und einer Einschränkung auf die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Damit war die Polizei erstmals nicht mehr allzuständig, sondern auf eine klar umrissene Aufgabe begrenzt, nämlich die Gefahrenabwehr. Dieses Verständnis prägt das Polizeirecht im Grundsatz bis heute.

Im Nationalsozialismus kam es dann zu einem Rückschritt in den totalen Polizeistaat. Instrumente wie die Gestapo, die Schutzhaft und die Beugehaft machten die zuvor errungenen rechtsstaatlichen Begrenzungen wieder zunichte.

Nach 1945 wurde die Entpolizeilichung wieder aufgegriffen. Es kam zu einer Trennung von Ordnungsbehörden und Polizeivollzugsdienst, und die Verwaltungsstrukturen wurden dezentral organisiert, was maßgeblich auf die Konferenz von Jalta zurückging. Der historische Polizeibegriff zeigt also eine Entwicklung vom umfassenden Ordnungsbegriff über den absolutistischen Polizeistaat hin zur rechtsstaatlichen Beschränkung auf die Gefahrenabwehr.

Merke

Historischer Polizeibegriff

  • 15. - 17.Jahrhundert: Weiter Polizey-Begriff iSe „Zustands guter Ordnung des Gemeinwesens“

  • 18. Jahrhundert: Im AbsolutismusPolizeistaat“ mit Allzuständigkeit in Fragen der Ordnung des Gemeinwesens

  • Ab PrALR (1794): Einengung des Begriffs, Einschränkung auf Abwehr von Gefahren für öffentliche Sicherheit und Ordnung

  • Im Nationalsozialismus: Rückschritt in totalen Polizeistaat mit der Gestapo, Schutzhaft, Beugehaft

  • Nach 1945: Entpolizeilichung wieder aufgegriffen, Trennung von Ordnungsbehörden und Polizeivollzugsdienst, Verwaltungsstrukturen dezentral (Konferenz von Jalta)

Logo

Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv

Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik

Könnte dich auch interessieren

Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Juristisches Allgemeinwissen und zum Thema Rechtsgeschichte.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+