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Juristische Ausbildung
Juristische AusbildungStaatsexamenExamenAssessorexamen
Aktualisiert vor 7 Tagen
Wie verläuft die juristische Ausbildung?
Merke
Juristische Ausbildung
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität
- Abschluss erstes Staatsexamen / Referendarexamen
- Staatliche Pflichtfachprüfung (Staatsexamen) und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung werden gemeinsam als „Erste juristische Prüfung“ bezeichnet (Gesamtnote setzt sich zu 70% aus staatlichem Prüfungsteil 70 % und zu 30% aus universitärem Prüfungsteil zusammen)
- Erworbener Titel „Jurist“: Viele juristische Fakultäten verleihen ihren Studierenden nach dem Bestehen der Ersten Prüfung auf Antrag den Grad eines Diplom-Juristen (Dipl.-Jur.) oder eines Magister iuris (Mag. iur.)
- Juristischer Vorbereitungsdienst / Referendariat
- Abschluss zweites Staatsexamen / Assessorexamen
- Erworbener Titel „Volljurist“ und „Assessor des Rechts“ (ass. Iur.): Befähigung zum Richteramt; Voraussetzung auch für klassische juristische Berufe wie Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Notar
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Ziad T.
Jurastudent
Z
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