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Juristische Ausbildung

Juristische AusbildungStaatsexamenExamenAssessorexamen
Aktualisiert vor etwa 2 Monaten

Wie verläuft die juristische Ausbildung?

Die juristische Ausbildung gliedert sich in zwei große Abschnitte, die jeweils mit einem Examen abgeschlossen werden.

Der erste Abschnitt ist das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität. Dieses Studium wird mit dem ersten Staatsexamen, auch Referendarexamen genannt, abgeschlossen. Dabei setzt sich die sogenannte Erste juristische Prüfung aus zwei Teilen zusammen: der staatlichen Pflichtfachprüfung, also dem eigentlichen Staatsexamen, und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Beide Teile werden gemeinsam als Erste juristische Prüfung bezeichnet, wobei die Gesamtnote sich zu 70 % aus dem staatlichen Prüfungsteil und zu 30 % aus dem universitären Prüfungsteil zusammensetzt. Mit dem Bestehen der Ersten Prüfung erwirbt man den Titel Jurist. Viele juristische Fakultäten verleihen ihren Studierenden nach dem Bestehen der Ersten Prüfung auf Antrag zudem den Grad eines Diplom-Juristen (Dipl.-Jur.) oder eines Magister iuris (Mag. iur.).

Der zweite Abschnitt ist der juristische Vorbereitungsdienst, also das Referendariat. Dieses wird mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen, das auch als Assessorexamen bezeichnet wird. Mit dem Bestehen des zweiten Staatsexamens erwirbt man den Titel Volljurist und Assessor des Rechts (ass. iur.). Damit erlangt man die Befähigung zum Richteramt, die zugleich Voraussetzung für die klassischen juristischen Berufe wie Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Notar ist.

Erst mit dem zweiten Staatsexamen ist man also Volljurist und erhält die Befähigung zum Richteramt, die Zugangsvoraussetzung für alle klassischen juristischen Berufe ist.

Merke

Juristische Ausbildung

  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität
    • Abschluss erstes Staatsexamen / Referendarexamen
    • Staatliche Pflichtfachprüfung (Staatsexamen) und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung werden gemeinsam als „Erste juristische Prüfung“ bezeichnet (Gesamtnote setzt sich zu 70% aus staatlichem Prüfungsteil 70 % und zu 30% aus universitärem Prüfungsteil zusammen)
    • Erworbener Titel „Jurist“: Viele juristische Fakultäten verleihen ihren Studierenden nach dem Bestehen der Ersten Prüfung auf Antrag den Grad eines Diplom-Juristen (Dipl.-Jur.) oder eines Magister iuris (Mag. iur.)
  • Juristischer Vorbereitungsdienst / Referendariat
    • Abschluss zweites Staatsexamen / Assessorexamen
    • Erworbener Titel „Volljurist“ und „Assessor des Rechts“ (ass. Iur.): Befähigung zum Richteramt; Voraussetzung auch für klassische juristische Berufe wie Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Notar
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Ziad T.

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