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Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Juristische Person des öffentlichen RechtsKörperschaft des öffentlichen RechtsGebietskörperschaftPersonalkörperschaftAnstalt des öffentlichen RechtsStiftung des öffentlichen Rechts
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden

Was versteht man unter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts?

Merke

Juristische Person des öffentlichen Rechts: Vom Staat geschaffener rechtlich selbständiger Rechtsträger zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben; z.B. Gemeinde (Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts)

Im Gegensatz zu juristischen Personen des Privatrechts sind Gründung und Existenz durch Hoheitsakt unabhängig vom Willen der Mitglieder

Welche Arten juristischer Personen des öffentlichen Rechts gibt es und wie unterscheiden sie sich?

Merke

Arten juristischer Personen des öffentlichen Rechts

  • Körperschaft des öffentlichen Rechts: Mitgliedschaftlich organisierte Selbstverwaltungsträger mit gewählter Vertretung; ähnelt privatrechtlichem Verein; kennzeichnend Erfüllung gesetzlich bestimmter Aufgaben, eigenverantwortliche Wahrnehmung, Mitwirkung bestimmter Bevölkerungsgruppe an Willensbildung
    • Gebietskörperschaft: Mitgliedschaft ergibt sich aus Wohnsitz; mit Gebietshoheit ausgestatte, z.B. Gemeinde; selbe Struktur wie Staat, z.B. Gemeindegebiet, Personen (Einwohner und Bürger), hoheitliche Befugnisse (von Staat abgeleitet)
    • Personalkörperschaft: Mitgliedschaft nach individuellen Eigenschaften wie beruflicher, sozialer, kultureller Hintergrund; z.B. Ärztekammern, Versicherungsanstalten, Hochschulen
    • Realkörperschaft: Mitgliedschaft knüpft an Eigentum oder Besitz; z.B. Industrie- und Handelskammern, Wasser- und Bodenverbände, Jagd- und Fischereigenossenschaften
    • Verbandskörperschaft: z.B. kommunale Zweckverbände wie Abfallbeseitigungsverband
  • Anstalt des öffentlichen Rechts: Verselbständigter Bestand von Sach- und Personalmitteln zur Erfüllung bestimmter hoheitliche Aufgabe; z.B. ZDF, städtisches Schwimmbad, kommunale Sparkassen
    • Teilnehmer sind Nutzer
  • Stiftung des öffentlichen Rechts: Bestimmtem Zweck gewidmete öffentlich-rechtlicher Vermögensmasse, z.B. Kulturstiftung des Bundes
    • Teilnehmer sind Nutznießer

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Frage 1/3

A wohnt in einer Gemeinde, die bestimmte Aufgaben eigenständig verwaltet. Welche Aussagen sind zutreffend?

A ist Mitglied der Gemeinde wegen seines beruflichen Hintergrunds.
A gehört der Gemeinde an, weil er in ihrem Gebiet lebt.
Die Gemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Gebietshoheit.
Die Gemeinde erfüllt nur private Aufgaben.
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