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Kaufvertrag, §§ 433 ff. BGB
Was versteht man unter einem Kaufvertrag? Was unterscheidet ihn von Schenkung und Tausch?
Lass uns über den Kaufvertrag sprechen – eine der wichtigsten Vertragsarten im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Kaufvertrag ist in den §§ 433 ff. BGB geregelt und dabei geht es um den Erwerb einer Sache oder eines Rechts gegen Zahlung des Kaufpreises. Mit anderen Worten: Ich gebe dir Geld und bekomme dafür die Kaufsache übereignet, zum Beispiel ein Auto oder eine Wohnung.
Was den Kaufvertrag ebenfalls auszeichnet, ist die Gegenleistung in Form des Kaufpreises. Wird eine Sache unentgeltlich übertragen, dann liegt keine Kaufvertrag vor, sondern eine Schenkung nach § 516 Abs. 1 BGB. Wenn ich dir also verspreche, mein altes Auto zu übereignen, ohne dass du mir dafür Geld gibst, ist das eine Schenkung und keine Kaufvertrag.
Der Kaufpreis als Gegenleistung grenzt den Kaufvertrag auch ab vom Tauschvertrag nach § 480 BGB. Hier wird eine Sache oder ein Recht nicht gegen Geld, sondern gegen eine andere Sache oder ein anderes Recht erworben. Wenn ich dir also mein Auto für deine wertvolle Uhr gebe, ist das ein Tauschvertrag. Allerdings gelten für den Tauschvertrag die Vorschriften des Kaufrechts entsprechend, da er dem Kaufvertrag sehr ähnlich ist.
Ein Kaufvertrag ist also der Erwerb einer Sache oder eines Rechts gegen Zahlung des Kaufpreises.
Kaufvertrag, §§ 433 ff. BGB: Erwerb einer Sache oder eines Rechts gegen Zahlung des Kaufpreises
- Unentgeltlich: Dann Schenkung, § 516 I BGB
- Gegen Erwerb einer anderen Sache: Dann Tausch, § 480 BGB, auf den jedoch auch Kaufrecht anwendbar
Über welchen Inhalt muss grds. bei jedem Kaufvertrag eine Regelung getroffen werden?
Beim Kaufvertrag gibt es bestimmte Mindestinhalte, die zwingend geregelt werden müssen - die sogenannten essentialia negotii. Lass uns diese essentiellen Punkte einmal durchgehen.
Erstens muss natürlich die Kaufsache selbst bestimmt werden. Was soll überhaupt Gegenstand des Kaufvertrags sein? Eine bestimmte Sache? Ein Recht?
Zweitens müssen die Parteien feststehen und klar sein, wer in welcher Rolle auftritt - wer ist der Käufer und wer der Verkäufer?
Drittens ist der Kaufpreis ein zentrales Element, über das eine Regelung getroffen werden muss. Wie hoch ist der Preis und in welcher Form muss er entrichtet werden?
Dabei kann die Regelung durchaus auch nur konkludent aus den Umständen hervorgehen, eine ausdrückliche Vereinbarung ist nicht zwingend erforderlich.
Kaufsache, Parteien und Kaufpreis sind also die essentialia negotii, der notwendige Mindestinhalt für jeden Kaufvertrag.
Essentialia negotii: Notwendiger Mindestinhalt der beim Vertragsschluss zu treffenden Regelungen
- Kaufsache
- Parteien und ihre Rolle: Wer Käufer und wer Verkäufer ist
- Kaufpreis
- Regelung auch konkludent aus den Umständen möglich
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Welche primären Ansprüche ergeben sich für Käufer und Verkäufer aus dem Kaufvertrag?
Aus dem Kaufvertrag ergeben sich für Käufer und Verkäufer die primären Ansprüche.
Beginnen wir mit den Ansprüchen des Käufers: Dieser hat einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Kaufsache gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Das bedeutet, der Verkäufer muss ihm die Sache übergeben und ihm das Eigentum daran verschaffen. Dabei muss die Kaufsache mangelfrei sein, wie § 433 Abs. 1 S. 2 BGB vorschreibt. Auf der anderen Seite hat der Verkäufer einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 433 Abs. 2 BGB.
Primäre Anspruchsgrundlagen
- Des Käufers
- Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Kaufsache, § 433 I 1 BGB: Kaufsache muss mangelfrei sein, § 433 I 2 BGB
- Des Verkäufers
- Anspruch auf Kaufpreiszahlung, § 433 II BGB
Was musst du über die jüngere geschichtliche Entwicklung des Kaufrechts wissen?
Ein bisschen Rechtsgeschichte. Das Kaufrecht hat zum 1. Januar 2022 eine große Änderung erfahren. Diese Änderungen wurden vorgenommen, um zwei neue europäische Richtlinien in deutsches Recht umzusetzen: die Warenkauf-Richtlinie und die Digitale-Inhalte-Richtlinie. Die Warenkauf-Richtlinie ersetzt dabei die bisherige Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie.
Ein wichtiger Unterschied zwischen der neuen Warenkauf-Richtlinie und der alten Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie ist der Harmonisierungsgrad. Während die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie nur mindestharmonisierend war, ist die neue Warenkauf-Richtlinie vollharmonisierend. Was bedeutet das? Bei einer mindestharmonisierenden Richtlinie durften die Mitgliedstaaten wie Deutschland ein höheres Schutzniveau als von der Richtlinie vorgegeben festlegen. Der deutsche Gesetzgeber und die Rechtsprechung konnten also großzügigere Regelungen für die Verbraucher treffen.
Bei einer vollharmonisierenden Richtlinie wie der neuen Warenkauf-Richtlinie ist das nicht mehr möglich. Hier müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben der Richtlinie eins zu eins umsetzen. Weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung dürfen strengere oder großzügigere Regeln aufstellen, es sei denn, die Richtlinie regelt bestimmte Bereiche nicht. Gleiches gilt auch für die ebenfalls neue Digitale-Inhalte-Richtlinie, die vollharmonisierend ist. Das Schutzniveau für Verbraucher kann hier also nicht mehr über das von der EU vorgegebene Niveau hinausgehen.
Rechtsgeschichte: Zum 01.01.2022 viele Änderungen in Umsetzung der europäischen Warenkauf-Richtlinie (und der Digitalisierungs-Richtlinie), die die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie ersetzt hat; gemeinsam mit Digitale-Inhalte-Richtlinie
- Warenkauf-Richtlinie ist vollharmonisierend: Deutscher Gesetzgeber und Rspr. dürfen nicht wie bei Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (mindestharmonisierend) höheres Schutzniveau festlegen (es sei denn Richtlinie regelt Anwendungsbereich nicht); ebenso Digitale-Inhalte-Richtlinie
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