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Kausalität

KausalitätAdäquanztheorieKumulative KausalitätAlternative KausalitätHypothetische KausalitätErsatzursacheReserveursache
Aktualisiert vor 7 Tagen

Was versteht man unter Kausalität?

Merke

Kausalität: Ursächlichkeit; empirisch feststellbarer Zusammenhang insb. zwischen Tathandlung (z.B. Schuss mit der Pistole) und Taterfolg (z.B. Tod des von der Kugel getroffenen Opfers)

Wann ist ein Ereignis kausal?

Merke

Voraussetzungen der Kausalität umstritten

  • Relevanz des Meinungsstreits: Nur prüfen, wenn Meinungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kämen, häufig genügt schon eine kurze Hinweis auf die conditio-sine-qua-non-Formel
  • Äquivalenztheorie mit conditio-sine-qua-non-Formel (lat.: „conditio sine qua non“, dt.: „Bedingung ohne die nicht“): Bedingung ist ursächlich, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfällt (unter diesen Umständen, zu dieser Zeit, an diesem Ort)
    • Zu weit, beispielsweise sämtliche Vorfahren des Täters ebenso Kausal wie Tathandlung
  • Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung: Jede Bedingung, die naturgesetzlich mit Erfolg verbunden ist
    • Keine psychische Kausalität umfasst (z.B. typischer Fall der Anstiftung)
  • Adäquanztheorie: Nur, wenn geeignet Erfolg herbeizuführen (Möglichkeit in nicht unerheblicher Weise erhöht)
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Liegt Kausalität vor, wenn der Erfolg erst durch ein Zusammenspiel der Handlungen mehrerer Täter verursacht wird?

Merke

Kumulative Kausalität: Mehrere voneinander unabhängig gesetzte Bedingungen, die jeweils für sich betrachtet für den Erfolgseintritt nicht ausreichen würden, führen erst durch ihr Zusammenspiel den Erfolg herbei

  • Beispiel: z.B. A und B verabreichen jeweils eine nicht tödliche Menge Gift, die aber zusammen tödlich sind
  • Kausalität liegt unproblematisch vor, da jedes der Ereignisse nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfällt
  • Objektive Zurechnung des Erfolgs nur, wenn Zusammenspiel mit anderer Bedingung vorhersehbar; ohne objektive Zurechnung bloße Versuchsstrafbarkeit

Liegt Kausalität vor, wenn der Erfolg gleichzeitig durch Handlungen mehrere Täter verursacht wird, die jede für sich auch einzeln den Erfolg verursacht hätten?

Merke

Alternative Kausalität: Mehrere Bedingungen, die alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass Erfolg in konkreter Gestalt entfällt

  • Beispiel: z.B. A und B verabreichen jeweils tödliche Menge gleichzeitig wirkenden Gifts
  • Alle Bedingungen sind kausal

Liegt Kausalität vor, wenn der Täter den Erfolg verursacht, der Erfolg aber ohnehin durch ein anderes Ereignis eingetreten wäre?

Merke
  • Hypothetische Kausalität / Ersatzursachen / Reserveursachen: Tathandlung führt zum Erfolg, andere Ursache (Reserveursache oder Ersatzursache) hätte den Erfolg aber ebenfalls herbeigeführt
    • Beispiel: z.B. Täter erschießt Opfer, das gerade in sein Auto einsteigen und losfahren will; da eine Autobombe installiert ist, wäre Opfer allerdings ohnehin wenige Augenblicke später gestorben
    • Problem bei Anwendung der Äquivalenztheorie
      • Erfolg würde auch eintreten, wenn man die Tathandlung hinwegdenkt
      • Allerdings nicht der Erfolg in seiner konkreten Gestalt (z.B. Tod durch Erschießen nicht das gleiche wie Tod durch Autobombe)
    • Verbot der Einbeziehung hypothetischer Kausalverläufe
    • Erfolg ist durch früheres Ereignis ja bereits endgültig eingetreten, das heißt die überholte Handlung kann ihn gar nicht mehr herbeiführen

Liegt Kausalität vor, wenn die Handlung zum Erfolg geführt hätte, aber der Erfolg zuvor auf andere Weise eintrat?

Merke
  • Überholende Kausalität: Ein Kausalverlauf führt früher zum Erfolg als ein anderer
    • Beispiel: z.B. A verabreicht dem Opfer eine tödliche Menge langsam wirkendes Gift, dann verabreicht B dem Opfer eine tödliche Menge schnell wirkenden Gifts; das Gift des B wirkt früher als das Gift des A (die Handlung des B „überholt“ also die Handlung des A)
    • Obwohl das Thema unter eigenem Schlagwort beleuchtet wird, handelt es sich letztlich um einen speziellen Fall der hypothetischen Kausalität
    • „Überholende“ Handlung unproblematisch kausal, da sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfällt
    • „Überholte“ Handlung nicht kausal
      • Erfolg ist durch früheres Ereignis ja bereits endgültig eingetreten, das heißt die überholte Handlung kann ihn gar nicht mehr herbeiführen
      • Kausalkette durchbrochen: Frühere Kausalkette (durch „überholte“ Handlung) durch neue Kausalkette durchbrochen (durch „überholende“ Handlung)
      • Bloße Versuchsstrafbarkeit wegen „überholter“ Handlung

Was versteht man unter psychisch vermittelter Kausalität und wie ist sie zu behandeln?

Merke

Psychisch vermittelte Kausalität: Kausalzusammenhang lediglich durch die Psyche vermittelt; z.B. eine Provokation wirkt psychisch auf anderen ein und veranlasst diesen zu einer Reaktion, die den eigentlichen Schaden verursacht

  • Insb. Herausforderungsfälle und Verfolgerfälle
  • Kausalität, wenn sich Opfer zu Handlung legitimerweise herausgefordert fühlen darf und nicht nur allgemeines Lebensrisiko betroffen, sondern herausforderungstypisches Risiko realisiert
  • Beispiel: z.B. Asylbewerber auf der Flucht vor einer bewaffneten und ihm drohenden Gruppe Skinheads durch eine geschlossene Glastür springt und sich dabei tödliche Schnittwunden zuzieht („Gubener Verfolgungsfall“)

Ist der Abbruch einer Rettungsmöglichkeit kausal für den Eintritt des Erfolgs?

Merke

Abbruch eines rettenden Kausalverlaufs („Retterfälle“): Behinderung oder Abbruch einer Rettungshandlung / Rettungsbemühung / Rettungsmöglichkeit

  • Beispiel: z.B. Opfer hat versehentlich Gift geschluckt, kurz bevor es Ampulle mit Gegengift greifen kann, zerstört Täter die Ampulle
  • Gebot des Hinzudenkens von rettenden Kausalverläufen (als Ausnahme vom Verbot der Einbeziehung hypothetischer Kausalverläufe): Hypothetische Kausalität ausnahmsweise zu berücksichtigen
  • Kausalität nach h.M., wenn Opfer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet worden wäre (umstritten, andere Auffassung Risikoerhöhungslehre)
  • Auch Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen bei Retterfällen problematisch

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Frage 1/8

T zerstört eine Ampulle mit Gegengift, die O gerade greifen will, um sich nach dem versehentlichen Schlucken von Gift zu retten. Ist Ts Handlung kausal für den Tod von O?

Ja, weil O mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet worden wäre, wenn die Ampulle nicht zerstört worden wäre.
Nein.
Ja, weil T das Risiko für O erhöht hat.
Ja, weil T die Rettungsmöglichkeit für O verteitelt hat.
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Ziad T.

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