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Kfz-Haftung A

Kfz-HaftungHaftpflichtversicherung
Aktualisiert vor 8 Tagen

Was versteht man unter Kfz-Haftung?

Merke

Kfz-Haftung: Deliktische Schädigung durch Fahrzeuge

  • Im Gegensatz zur StVO gilt Kfz-Haftung auch auf privaten Grundstücken direkt (nicht nur auf öffentlichen Straßen)

Wie ist die Anspruchsprüfung bei deliktischer Kfz-Haftung aufgebaut?

Merke

Prüfungsschema

  1. Haftung dem Grunde nach
    • Haftung des Halters, § 7 StVG: Verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für Betriebsgefahr
    • Haftung des Fahrzeugführers, § 18 StVG: Vermutete Verschuldenshaftung
    • Deliktische Haftung, §§ 823 I, II BGB: Verschuldenshaftung
      • Ggf. weitere deliktische Ansprüche, z.B. Haftung für Verrichtungsgehilfen, § 831 BGB

    • Im Assessorexamen (zweites Staatsexamen)
      • Die Anspruchsgrundlagen liegen häufig kumulativ vor ⇨ in Praxis dann undogmatisch gemeinsame Prüfung unter einem Obersatz üblich: Anspruchsgrundlage §§ 7, 18 StVG, 823 I, II BGB
      • Immer alle drei Ansprüche prüfen (ausnahmsweise weiterprüfen, auch wenn bereits ein Anspruch bejaht), da regelmäßig ohnehin alle zu prüfen, da regelmäßig Teilklageabweisung (z.B. von 25%)
      • Auf diese weise gemeinsame Haftungsquote (Maßstäbe für Quotenbildung identisch)

  2. Haftungsquote
  3. Schaden, §§ 249 ff. BGB
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Kann sich der Geschädigte bei der Kfz-Haftung auch direkt an die Haftpflichtversicherung des Schädigers wenden?

Merke

Daneben Direktanspruch gegen Haftpflichtversicherung, § 115 I VVG i.V.m. §§ 7 I, 18 I StVG, 823 I, II BGB

  • § 115 I VVG als anspruchsüberleitende Norm (≠ Anspruchsgrundlage)
  • Gesamtschuldner mit Halter bzw. Fahrer, § 115 I 4 VVG
  • Rechtskrafterstreckung, § 124 VVG

Muss der Geschädigte den Schädiger bei der Kfz-Haftung wie üblich an dessen Wohnsitz verklagen?

Merke

Besonderer Gerichtsstand, §§ 32 ZPO, 20 StVG: Am Unfallort

Wie haften Halter und Fahrer untereinander?

Merke

Haftung zwischen Halter und Fahrer

  • §§ 7 I, 18 I StVG regeln nur Außenhaftung: Sollen andere Verkehrsteilnehmer schützen
  • Binnenhaftung zwischen Halter und Fahrer nur über vertragliche oder sonstige deliktische Ansprüche: Ggf. ausgeschlossen durch Haftungsausschluss

Wie verhält es sich bei der Kfz-Haftung, wenn die Haftung des Schädigers auf eigenübliche Sorgfalt begrenzt ist?

Merke

Keine Reduzierung der Haftung eigenübliche Sorgfalt, § 277 BGB: Auf Haftung im Straßenverkehr nicht anwendbar, da dort kein Raum für individuelle Sorglosigkeit

Greift die Kfz-Haftung, wenn ein abgeschlepptes Kfz beim Transport durch den Abschleppunternehmer beschädigt wird?

Merke

Abschleppfälle: z.B. abgeschlepptes Fahrzeug während des Transports beschädigt

  • Abschleppendes und abgeschlepptes Fahrzeug eine Betriebseinheit, sobald abgeschlepptes Fahrzeug verladen
  • Keine Haftung nach §§ 7 I, 18 I StVG: Nur vertragliche oder sonstige deliktische Ansprüche

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Frage 1/2

A verursacht mit ihrem Auto fahrlässig einen Verkehrsunfall und beschädigt dabei das Auto der B. B hatte dabei ebenfalls einen Verschuldensanteil i.H.v. 25%. Welche Aussagen sind richtig?

B hat einen Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung der A.
B hat einen Anspruch gegen die A.
B muss die A im Zweifel an ihrem Wohnsitz verklagen.
B muss sich seinen Verschuldensanteil gem. § 17 I BGB anrechnen lassen.
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