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Kfz-Haftung A
Kfz-HaftungHaftpflichtversicherung
Aktualisiert vor 8 Tagen
Was versteht man unter Kfz-Haftung?
Merke
Kfz-Haftung: Deliktische Schädigung durch Fahrzeuge
- Im Gegensatz zur StVO gilt Kfz-Haftung auch auf privaten Grundstücken direkt (nicht nur auf öffentlichen Straßen)
Wie ist die Anspruchsprüfung bei deliktischer Kfz-Haftung aufgebaut?
Merke
Prüfungsschema
- Haftung dem Grunde nach
- Haftung des Halters, § 7 StVG: Verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung für Betriebsgefahr
- Haftung des Fahrzeugführers, § 18 StVG: Vermutete Verschuldenshaftung
- Deliktische Haftung, §§ 823 I, II BGB: Verschuldenshaftung
- Ggf. weitere deliktische Ansprüche, z.B. Haftung für Verrichtungsgehilfen, § 831 BGB
- Im Assessorexamen (zweites Staatsexamen)
- Die Anspruchsgrundlagen liegen häufig kumulativ vor ⇨ in Praxis dann undogmatisch gemeinsame Prüfung unter einem Obersatz üblich: Anspruchsgrundlage §§ 7, 18 StVG, 823 I, II BGB
- Immer alle drei Ansprüche prüfen (ausnahmsweise weiterprüfen, auch wenn bereits ein Anspruch bejaht), da regelmäßig ohnehin alle zu prüfen, da regelmäßig Teilklageabweisung (z.B. von 25%)
- Auf diese weise gemeinsame Haftungsquote (Maßstäbe für Quotenbildung identisch)
- Haftungsquote
- Schaden, §§ 249 ff. BGB
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Kann sich der Geschädigte bei der Kfz-Haftung auch direkt an die Haftpflichtversicherung des Schädigers wenden?
Merke
Daneben Direktanspruch gegen Haftpflichtversicherung, § 115 I VVG i.V.m. §§ 7 I, 18 I StVG, 823 I, II BGB
- § 115 I VVG als anspruchsüberleitende Norm (≠ Anspruchsgrundlage)
- Gesamtschuldner mit Halter bzw. Fahrer, § 115 I 4 VVG
- Rechtskrafterstreckung, § 124 VVG
Muss der Geschädigte den Schädiger bei der Kfz-Haftung wie üblich an dessen Wohnsitz verklagen?
Merke
Besonderer Gerichtsstand, §§ 32 ZPO, 20 StVG: Am Unfallort
Wie haften Halter und Fahrer untereinander?
Merke
Haftung zwischen Halter und Fahrer
- §§ 7 I, 18 I StVG regeln nur Außenhaftung: Sollen andere Verkehrsteilnehmer schützen
- Binnenhaftung zwischen Halter und Fahrer nur über vertragliche oder sonstige deliktische Ansprüche: Ggf. ausgeschlossen durch Haftungsausschluss
Wie verhält es sich bei der Kfz-Haftung, wenn die Haftung des Schädigers auf eigenübliche Sorgfalt begrenzt ist?
Merke
Keine Reduzierung der Haftung eigenübliche Sorgfalt, § 277 BGB: Auf Haftung im Straßenverkehr nicht anwendbar, da dort kein Raum für individuelle Sorglosigkeit
Greift die Kfz-Haftung, wenn ein abgeschlepptes Kfz beim Transport durch den Abschleppunternehmer beschädigt wird?
Merke
Abschleppfälle: z.B. abgeschlepptes Fahrzeug während des Transports beschädigt
- Abschleppendes und abgeschlepptes Fahrzeug eine Betriebseinheit, sobald abgeschlepptes Fahrzeug verladen
- Keine Haftung nach §§ 7 I, 18 I StVG: Nur vertragliche oder sonstige deliktische Ansprüche
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Frage 1/2
A verursacht mit ihrem Auto fahrlässig einen Verkehrsunfall und beschädigt dabei das Auto der B. B hatte dabei ebenfalls einen Verschuldensanteil i.H.v. 25%. Welche Aussagen sind richtig?
B hat einen Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung der A.
B hat einen Anspruch gegen die A.
B muss die A im Zweifel an ihrem Wohnsitz verklagen.
B muss sich seinen Verschuldensanteil gem. § 17 I BGB anrechnen lassen.
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